Politische Akteure

Um die Umsetzung von Contracting-Modellen bei öffentlichen Liegenschaften weiter zu fördern, bedarf es der Unterstützung seitens der bundes- und landespolitischen Ebene.

Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Contracting-Projekten sind bspw. in Haushaltsordnungen der Länder geregelt. In einigen Bundesländern wird Energiespar-Contracting als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft, so dass bspw. jedes kommunale Projekt einzeln von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss.

Hier setzt sich die dena im Rahmen des Bund-Länder-Dialogs gemeinsam mit Akteuren aus Bund und Ländern dafür ein, die Rahmenbedingungen für diese innovative Effizienzmaßnahme zu vereinfachen und wenn möglich zu vereinheitlichen.

Angesprochen werden Verantwortliche aus den folgenden Ressorts der Landesministerien:

  • Bauen
  • Umwelt
  • Energie
  • Klimaschutz
  • aber auch Inneres und Finanzen.

Wenn Sie Interesse haben, am Bund-Länder-Dialog Contracting teilzunehmen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.