Praxishilfen zur Umsetzung von Contracting

Ob Vorbereitung oder Umsetzung von Contracting – bei der konkreten Durchführung ergeben sich häufig Detailfragen.

Um Sie bei Ihrem Contracting-Projekt zu unterstützen, hat das dena-Kompetenzzentrum zahlreiche Praxishilfen entwickelt.

Tools & Praxishilfen

Die dena bietet neben informierenden Materialien in Form von Leitfäden auch praktische Anwendungshilfen für Contracting, bspw. zum Angebotsvergleich beim Energieliefer-Contracting an. Die Tools sind größtenteils auch Bestandteil der Contracting-Leitfäden.

Am 1. Juli 2013 ist die Verordnung zur Wärmelieferung  in Kraft getreten, die erstmals einheitlich die Einsatzmöglichkeiten von Contracting für alle Mietwohnungen in Deutschland definiert. Eine zentrale Vorgabe bei der Umstellung auf Wärmelieferung ist die Kostenneutralität, die anhand eines Kostenvergleichs vor und nach der Umstellung nachgewiesen werden muss.

Die dena-Berechnungshilfe unterstützt die Gebäudeeigentümer darin, den vorgeschriebenen Vergleich der Betriebskosten durch Eingabe von Preisen und Verbrauchsdaten durchzuführen.

Als Grundlage der Berechnungshilfe dienen die folgenden Dokumente:

Die Berechnungshilfe zum Nachweis der Kostenneutralität im Rahmen der Wärmeliefer-Verordnung  können Sie kostenfrei herunterladen und nutzen.

Emissionsfaktoren

Bereits in der Vorbereitung der Vergabeunterlagen legen Sie als Auftraggeber fest, welche Emissionsfaktoren von den Contracting-Bietern als Grundlage für die Einsparberechnungen zu benutzen sind.
Die Anlage 9 des GEG liefert Emissionsfaktoren inkl. Vorketten für verschiedene Energieträger. Zusätzlich bietet das BAFA in dem Informationsblatt CO2-Faktoren eine Aufstellung von Emissionsfaktoren an, welche jährlich aktualisiert werden. Die Publikation des BAFA empfiehlt die dena deshalb für die Aufstellung der Baseline im Energiespar-Contracting.
Bei einem Wechsel des Energieträgers von fossiler Energie zu Strom ist zu beachten, dass durch den zunehmenden Ausbau regenerativer Energieerzeugung der CO2-Emissionsfaktor in den kommenden Jahren stetig abnehmen wird. Bei elektrischen Wärmeerzeugern sollte daher der CO2-Faktor entsprechend dem Informationsblatt CO2-Faktoren „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) des BAFA verwendet werden, dieser ist 0,107 tCO2/MWh.
Bei der Bewertung von elektrischer Energieeinsparung durch Effizienzmaßnahmen sollte jedoch ein höheres CO2-Äquivalenzwert angesetzt werden, da diese Maßnahmen kurzfristig umsetzbar, sofort wirksam und dadurch besonders wichtig sind. Bei der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) ist dieser Wert 0,435 tCO2/MWh.

Dokumentation in den Vergabeunterlagen

In den Vergabeunterlagen dokumentieren Sie die Emissionsfaktoren in der Baseline-Datei. Die Anbieter berechnen auf dieser Grundlage die CO2-Einsparungen in ihren Angeboten. Die Emissionsfaktoren sind somit vergaberelevant.

Verwendung in der Angebotsbewertung

Die CO2-Einsparungen bzw. das Treibhausgasminderungspotenzial fließen als Schattenpreis ebenfalls in die monetäre Bewertung bei der Zuschlagsentscheidung ein (dieses geschieht zusätzlich zum Preis des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der Baseline). Dazu stellt das Umweltbundesamt die Methodenkonvention für externe Umweltkosten zur Verfügung. Im Klimabereich wird mit dem Schadenskostenansatz die Höhe der Schäden geschätzt, die der Gesellschaft durch Treibhausgasemissionen und dem daraus resultierenden Klimawandel entstehen. [UBA, 2020-2023]