Das Ziel aller Contracting-Modelle ist die Minderung des Energieverbrauchs und der Energiekosten. Die Grundformen des Contractings werden in der DIN 8930-5 beschrieben.
Mit über 80 % der Anwendungsfälle ist das Energieliefer-Contracting das am weitesten verbreitete Modell. Doch auch das Energiespar-Contracting hat einen wichtigen Stellenwert bei der Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen.


Neben diesen beiden Modellen gibt es ebenso Mischformen und abgewandelte Modelle wie das Technische Anlagenmanagement und das Finanzierungscontracting. Das „Intracting“ ist ein Modell der öffentlichen Hand.
- Technisches Anlagenmanagement wird auch als „Betriebsführung-Contracting“ bezeichnet und zielt auf den optimierten Betrieb bestehender oder neuer energietechnischer Anlagen ab.
- Finanzierungscontracting oder „Anlagenbau-Leasing“ belässt im Unterschied zu anderen Contracting-Modellen den Anlagenbetrieb beim Gebäudeeigentümer.
- Intracting findet hauptsächlich in Haushalten der öffentlichen Hand, insbesondere bei meist größeren kommunalen Gebietskörperschaften (Städte), und in größeren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kirchen) statt. Das Prinzip des Intracting ist die Finanzierung aus sich selbst, mittels der durch die energetischen Maßnahmen eingesparten Geldmittel. Dazu ist es erforderlich, einen besonderen Haushaltsposten zu bilden, der mit einer einmaligen Anschubfinanzierung ausgestattet wird.
Mit dieser werden erste Maßnahmen finanziert, die mit der Zeit zu Kosteneinsparungen führen. Die Differenz aus den vorher und nachher aufgewendeten Energiekosten wird dem Topf gutgeschrieben. Damit können dann wieder neue Maßnahmen finanziert werden und auch die Anschubfinanzierung mit der Zeit amortisiert werden. Im Unterschied zum Einsparcontracting wird beim Intracting kein externer Dienstleister hinzugezogen; dessen Rolle wird von einer verwaltungsintern gebildeten Organisationseinheit übernommen.