Wichtige Gesetze für Contracting im Überblick

Gesetze & Bestimmungen

Nachfolgend finden Sie Informationen zu Regelungen, die für Contracting-Projekte relevant sind.

Neben den gesetzlichen und technischen Vorgaben für Energieanlagen und Gebäude (Normen, Gesetze, Verordnungen, Förderungen, etc.) spielen beim Contracting auch vertragsrechtliche Fragestellungen eine Rolle sowie bei öffentlichen Liegenschaften auch das Vergabe- und Haushaltsrecht. Insbesondere Regelungen im Haushaltsrecht unterscheiden sich oftmals von Bundesland zu Bundesland und sind für die Genehmigung von Vorhaben relevant. Ausführliche Informationen zu Gesetzen und Förderprogrammen hält auch der dena-Leitfaden zum Energiespar-Contracting bereit.

Die Wärmeliefer-Verordnung basiert auf der zum 1. Mai 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsnovelle und legt Einzelheiten zum Einsatz der Wärmelieferung fest (bundesweit). Die geschieht z.B. dann, wenn im laufenden Mietverhältnis von der eigenen Wärmeversorgung („Heizung im Keller“) auf gewerbliche Wärmelieferung (Wärmeliefer-Contracting, Fernwärme) umgestellt wird.

Vermieter können - unabhängig vom Wortlaut des Mietvertrags - die Pflicht zur Beheizung der gemieteten Räume unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Contractor übertragen. Dabei hat der Vermieter darauf zu achten, dass dadurch die Kosten für die Mieter für die Heizung und das Warmwasser nicht steigen (sog. Kostenneutralität) (geregelt in § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dies kann der Wärmelieferant bzw. Contractor erreichen, indem er beispielsweise die bestehende Heizungsanlage noch effizienter betreibt, eine effizientere Heizungsanlage neu errichtet oder die Wärme aus einem Wärmenetz mit besserer Energieeffizienz liefert. Zudem muss die Umstellung vom Vermieter spätestens drei Monate vor Beginn gegenüber den Mietern angekündigt und die voraussichtliche Effizienzverbesserung angegeben werden.

Wie diese Kostenneutralität zu berechnen ist, legt die WärmeLV fest. Die WärmeLV stellt damit klar, dass sich der Contractor bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für seinen Kunden aus den Einsparungen der Energiekosten innerhalb der Vertragslaufzeit finanzieren muss. Hierüber ist es für den Contractor derzeit jedoch nicht möglich, weitere Effizienzmaßnahmen oder Erneuerbare Energien zu integrieren, da dann das Abbilden der Kostenneutralität für den Mieter nicht mehr möglich ist. Diese Maßnahmen müssen separat angeregt und finanziert werden.

Die dena bietet ein Tool zum Angebotsvergleich für die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung  an.

Die haushaltsrechtliche Einordnung sowie die Anforderungen an die kommunalaufsichtliche Genehmigung für Contracting sind auf Ebene der Bundesländer geregelt.

Die spezifischen Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie unter Länderregelungen: Haushaltsrecht.

Energiespar-Contracting Vorhaben in öffentlichen Liegenschaften müssen häufig vor der Vergabe bereits einen Wirtschaftlichkeitsnachweis gegenüber der Eigenumsetzung liefern („Vergleich Beschaffungsvarianten“). Damit ist der Aufwand für ein Contracting-Projekt bereits höher als bei der „konventionellen“ Vergabe („eigene“ Umsetzung).

Diese Forderung ist unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar, führt jedoch zu einem unverhältnismäßig großen Aufwand. Die Bundeshaushaltsordnung (BHO §7) gibt vor, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung selbst angemessen sein muss, also nicht zu unverhältnismäßigen Transaktionskosten führen soll. Der Nachweis der Haushaltsentlastung kann somit ausreichend sein. Dieser Aspekt sollte zukünftig bei der Erarbeitung von Genehmigungsanforderungen häufiger berücksichtigt werden.

Hinweise zu Verfahren in den einzelnen Bundesländern sind in den Regelungen zum Haushaltsrecht abgebildet.

Die Vergaberechtsnovelle 2016 stärkt die Nachhaltigkeit in der Vergabe, auch umweltbezogene Aspekte können daher stärker berücksichtigt werden. Die Vergabeordnung VOB/A bzw. Regelungen zur Vergabe von Dienstleistungen sind nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) für ESC Projekte relevant. Die VOL/A für Aufträge oberhalb des Schwellenwertes wurde aufgehoben, sie gilt nur noch für Aufträge unterhalb des EU-Schwellenwertes für Dienst- oder Lieferleistungen.

Das Vergaberecht ist zwar nach wie vor herausfordernd, stellt jedoch kein sonderliches Hemmnis für ESC Projekte der öffentlichen Hand dar.
Den genauen Ablauf eines Vergabeverfahrens sowie begleitende Unterlagen liefert der kostenfreie dena-Leitfaden Energiespar-Contracting.

Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung stellt auf ihrer Internetseite aktuelle Informationen zur Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien in der Vergabe für die einzelnen Bundesländer detailliert dar.