Deutsche Energie-Agentur (dena):






Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)
- „Contracting Musterverträge und Checklisten“ (BDEW, VfW, Siemens, AGFW, dena mit EU-Richtlinien)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
- „Untersuchung des Marktes für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen“, Marktstudie 2016
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.
- VDB-Mustervertrag Einsparcontracting (MUSTER mit Anlagen, Stand: 12.09.2016)
Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe, die Energiespar-Contracting anbieten, können für ihre Maßnahmen den Mustervertrag des VDB nutzen. Der Vertrag wurde vom VDB, Bürgschaftsbanken und Experten aus Energieagenturen und Handwerk entwickelt, um Contractoren und ihren Auftraggebern den Vertragsabschluss zu erleichtern. Contractoren, die den Vertrag nutzen, durchlaufen bei den Bürgschaftsbanken ein vereinfachtes, standardisiertes Prüfungsverfahren. Er ist aber keine Voraussetzung für die Beantragung einer Contracting-Bürgschaft.