Einige Contracting-Anbieter haben sich daher auf den Austausch von Beleuchtungsanlagen spezialisiert.
Ziele des Beleuchtungs-Contracting sind eine Kostenreduzierung und eine optimierte Beleuchtungsanlage mit idealen Lichtverhältnissen für den Kunden. Der Contractor übernimmt Planung, Finanzierung und Betrieb der Beleuchtungsanlage. Dafür wird er über eine Contracting-Rate vergütet. Somit ist die Vertragslaufzeit abhängig vom Einsparpotenzial und der Höhe der Contracting-Rate.
Anbieter
Beleuchtungs-Contracting wird von verschiedenen Energiedienstleistern, u.a. auch von einigen Energieversorgungsunternehmen und Energieagenturen angeboten. Das Modell findet häufig Einsatz in Büro- und Schulgebäuden, Kindergärten, Krankenhäusern, Gewerbebetrieben, Kaufhäusern, Supermärkten, Hotels oder Speditions- und Industriehallen aber auch in der Straßenbeleuchtung. Städte und Gemeinden wenden das Beleuchtungs-Contracting auch an, um vereinbarte Klimaschutzziele zu erreichen.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird der Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Außen-, Straßen-, Innen- und Hallenbeleuchtung in Kommunen mit Zuschüssen gefördert, sofern die Einsparung an Treibhausgasen mindestens 50% beträgt. Contracting ist hier dann jedoch nicht möglich. Alternativ bietet die Einbindung eines Contractors hingegen den Vorteil, dass dieser die gesamte Maßnahme vorfinanziert und dies über regelmäßige Abschlagszahlungen (Contracting-Rate) abgegolten wird. Diese ergeben sich aus den eingesparten Energiekosten, die Maßnahme kann haushaltsneutral umgesetzt werden. Jedoch sind hier die Vorschriften in den Haushaltsordnungen zu berücksichtigen.