Meldung

Neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben

Seit Januar 2022 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben.

Öffentliche Auftraggeber, wie beispielsweise Kommunen, müssen nun die folgenden Schwellenwerte beachten:

  • Bauaufträge: 5.382.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge für alle anderen Auftraggeber: 215.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 431.000Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 140.000 Euro

Die neuen, leicht erhöhten Schwellenwerte wurden im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Europaweite Ausschreibungen

Öffentliche Auftraggeber führen für ihre unterschiedlichen Beschaffungsbedarfe zahlreiche Vergabeverfahren durch. Vor jedem Vergabeverfahren muss der Auftraggeber eine Kostenschätzung vornehmen – egal, ob es sich um Bauleistungen oder Liefer- und Dienstleistungen handelt. Erreicht oder überschreitet der Wert der zu vergebenden Leistung den Schwellenwert, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Verfahren europaweit durchzuführen.

Nähere Informationen zu Schwellenwerten finden Sie hier.