Modellvorhaben

3. Digitaler Dialog mit Kommunen & Ländern des ESC-Modellvorhabens

Am 6. Oktober fand der 3. Digitale Termin der Dialogreihe mit den Teilnehmern des ESC-Modellvorhabens „Co2ntracting: build the future!“ statt – diesmal mit dem Fokus auf die Vergabepraxis und haushaltsrechtliche Einordnung von Energiespar-Contracting (ESC).

Foto: Jagrit Parajuli/ Pixabay

Wie immer waren neben den Vertretern der zehn Städte, Landkreise und Bundesländer auch die betreuenden Projektentwickler sowie Interessierte aus den Landesenergieagenturen zum Austausch eingeladen. Knapp 30 Personen sind der Einladung gefolgt.

Nach einem Blick auf das bereits Erreichte und die als nächstes anstehenden Aufgaben durch Jonathan Flesch, dena, erläuterte Martin Hack, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, öffentliches Bau- und Energierecht, Schritt für Schritt den Weg der Ausschreibung und Vergabe bis hin zum Abschluss des ESC-Vertrags. Dabei gab er den Teilnehmenden zahlreiche Hinweise, was es auf diesem Weg etwa bei Schwellenwerten oder den Verfahrensarten zu beachten gilt. Besonderes Augenmerk legte er dabei noch einmal auf den haushaltsrechtlichen Rahmen, durch den ESC in den meisten Bundesländern als kreditähnliches Geschäft eingestuft wird, was zu einer Genehmigungspflicht für die meisten Projekte führt.

Im 2. Teil der Veranstaltung gaben die Modellvorhaben-Teilnehmer Einblick in den Status Quo ihrer Projekte und berichteten von den Fortschritten und Herausforderungen seit dem letzten Austausch. Erneut kam dabei die Anlage 6 des dena-ESC-Leitfadens „Erhebungsbögen zur Bestandsaufnahme“ zur Sprache, deren Befüllung sich für fast alle als sehr aufwändig darstellte. Für die Contractoren, die sich später auf die Ausschreibung bewerben sollen, sind diese Daten jedoch wichtige Indikatoren, die sie für ihre Angebote benötigen. Ebenfalls eine Herausforderung, die bei einigen das Vorankommen verlangsamt, sind die notwendigen Beschlüsse in den verschiedenen Gremien. Schaffe es beispielsweise eine Vorlage nicht in den tagenden Ausschuss, sei ein erneuter Versuch häufig erst ein bis zwei Monate später möglich, so berichteten einige Kommunenvertreter. Entsprechend verzögern sich die Termine, an denen die Ausschreibung für das ESC veröffentlicht werden kann.

Fazit des Dialogs: Der Aufwand steckt in der Vorbereitung …

Damit der Prozess bis zur Ausschreibung des ESC-Projekts so zügig wie möglich abläuft, ist es hilfreich im Vorfeld einiges zu beachten: So sollten Zuständige aus den verschiedenen Bereichen der Kommune frühzeitig eingebunden und über das Vorhaben informiert werden. Themen wie der haushaltsrechtliche Rahmen sollten rechtzeitig geklärt und Genehmigungen frühzeitig mit der Kommunalaufsicht besprochen werden – hier ist es hilfreich, Argumente für das Projekt zu sammeln, um auch kritische Kommunalvertreter überzeugen zu können. Außerdem sollten Gremientermine langfristig geprüft und Themen entsprechend angemeldet werden.

… doch er lohnt sich

Bei ESC-Projekten steckt der Aufwand in der Vorbereitung der Ausschreibung. Doch dieser Aufwand lohnt sich: Nach der Ausschreibung und Vergabe nämlich werden zahlreiche Gebäude innerhalb kurzer Zeit umfassend energetisch verbessert. Ihre Energieverbräuche und die Energiekosten werden nachhaltig gesenkt. Und der Contractor sorgt mit der vertraglich zugesicherten Einspargarantie dafür, dass dies auch so bleibt.

Argumente, um typische Bedenken gegenüber ESC auszuräumen, stehen beispielsweise im dena-Leitfaden für Kommunen: „Energiemanagement und Energiespar-Contracting in Kommunen“

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