2. Digitaler Dialog mit Kommunen & Ländern des ESC-Modellvorhabens

Nach dem Auftakttermin Ende Mai veranstaltete das ESC-Team der dena am 26. August den 2. Digitalen Termin der Dialogreihe mit den Teilnehmern des ESC-Modellvorhabens „Co2ntracting: build the future!“.

Neben den Vertretern der zehn Städte, Landkreise und Bundesländer waren auch die Projektentwickler sowie Interessierte aus den Landesenergieagenturen zu diesem Austausch eingeladen. Knapp 25 Personen sind der Einladung gefolgt.

Nach kurzem Abholen zum Status Quo, zum weiteren Verlauf und zur Öffentlichkeitsarbeit im Modellvorhaben durch Cornelia Schuch und Sarah Koch berichteten zunächst die Modellvorhaben-Teilnehmer wie sie in den letzten Wochen mit ihrem Projekt vorangekommen sind, was gut gelaufen ist und wo es hakt. Insgesamt sind alle auf einem sehr guten Weg in Richtung Ausschreibungen. Als recht aufwändig empfanden jedoch einige die Datenerhebungen in ihren Liegenschaften, die inzwischen aber fast alle erfolgreich abgeschlossen sind. Als weiterer Knackpunkt im Prozess der ESC-Vorbereitung erwies sich für einige Modellvorhaben-Teilnehmern die haushaltsrechtliche Genehmigung des ESC.

Passend dazu erläuterte Ursel Weißleder im 2. Teil der Veranstaltung detailliert, wie ESC im Haushaltsrecht eingeordnet wird und was es bei der Genehmigung zu beachten gilt.

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Um die großen Ziele zu erreichen, die sich Deutschland beim Klimaschutz gesetzt hat, sind andere Wege als bisher und auch eine andere Geschwindigkeit nötig – dabei kann das Energiespar-Contracting (ESC) eine Hilfe sein. Allerdings gibt es nach wie vor Rahmenbedingungen, die den Einsatz dieses Modells erschweren. Welche genau das sind, erklärt dena-Expertin Ursel Weißleder.

Haushaltsrechtliche Handhabung von ESC –noch immer ein Hemmnis

Die haushaltsrechtlichen Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Meist wird ESC als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingeordnet, obwohl es durch die Refinanzierung aus den Energieeinsparungen für den öffentlichen Haushalt kostenneutral ist. Diese Einordnung hat zur Folge, dass ESC häufig einzelgenehmigungspflichtig ist und einem Wirtschaftlichkeitsvergleich mit der Eigenumsetzung von Effizienzmaßnahmen unterzogen werden muss. Dieser wiederum ist einerseits sehr komplex und andererseits stellt er schlicht keinen realistischen Vergleich dar. Denn in Eigenumsetzung werden Maßnahmen meist nicht in der Tiefe und Zeit umgesetzt wie im ESC, in vielen Fällen sogar überhaupt nicht – der Vergleich erfolgt also unter unrealistischen Annahmen.

Fazit des Dialogs: Frühzeitig Vertrauen schaffen – und Hemmnisse weiter abbauen

Für Kommunen, die auf ESC setzen wollen, ist es wichtig, frühzeitig an die Kämmerer und zuständigen Aufsichtsbehörden heranzutreten und dort um Vertrauen in das Instrument ESC zu werben.

Längerfristiges To Do für die dena und ihre Netzwerkpartner bleibt es, bei der Politik darauf hinzuwirken, Hemmnisse wie bei der haushaltsrechtlichen Handhabung von ESC abzubauen, damit dieses vielversprechende Instrument sein Potenzial entfalten und einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann.