Mietwohnbereich

Raumwärme und Warmwasserbereitung machen im Mietwohnbereich ca. 50-70 Prozent der anfallenden „warmen“ Betriebskosten aus.

Gleichzeitig sind nur ca. 15 Prozent der Heizungsanlagen im Gebäudebestand auf dem aktuellen Stand der Technik, knapp die Hälfte sind sogar älter als 20 Jahre. Da Betriebs- und Nebenkosten durch die Mieter getragen werden, liegt hier ein Investoren-Nutzer-Dilemma vor, da der Vermieter lediglich den Modernisierungsanteil von 11% auf die Betriebskosten umlegen kann. Hier besteht ein hohes Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung der Energiekosten. Contracting ist ein wichtiges Instrument, um die energetische Modernisierung in der Wärmeversorgung auch im Mietwohnbereich voranzubringen.

Mietrecht und Contracting

Einzelheiten zum Einsatz von Contracting im vermieteten Wohngebäudebestand sind in der Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) geregelt, die seit dem 1. Juli 2013 in Kraft ist.

Mit der Verordnung wurden einheitliche Regelungen für alle Mietverhältnisse geschaffen, in denen der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser trägt: Vermieter können unabhängig vom Alter des Mietvertrags die Wärmelieferung/-versorgung unter bestimmten Voraussetzungen an einen Energiedienstleister (Contractor) übertragen (gewerbliche Wärmelieferung).

Die Kosten der Wärmelieferung können auf den Mieter umgelegt werden, wenn für diesen die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht steigen (Kostenneutralität). Für die Umlage von Contracting-Kosten auf den Mieter müssen darüber hinaus folgende Punkte erfüllt sein:

  • Der Contractor muss eine neue Anlage mit besserer Effizienz errichten oder die Wärme aus einem Wärmenetz liefern, z. B. als Fernwärme oder aus einem Blockheizkraftwerk. Bei Bestandsanlagen, die noch effizient weiter betrieben werden können, kann er sich auch auf die verbesserte Betriebsführung beschränken.
  • Der Vermieter muss die Umstellung spätestens drei Monate zuvor ankündigen, damit der betroffene Mieter prüfen kann, ob die Voraussetzungen für eine spätere Umlage als Betriebskosten tatsächlich vorliegen.

Im EU-Projekt „guarantEE“, in dem die Berliner Energie-Agentur als deutscher Projektpartner beteiligt ist, entwickeln erfahrene Partner innovative Geschäfts- und Finanzierungsmodelle für erfolgsvergütete EDL-Projekte. Für vermietete Gebäude ist das Ziel, Lösungen zu erarbeiten und zu testen, die Kosten und Nutzen angemessen unter Mieter, Vermieter und Energiedienstleister aufteilen (Win-Win-Win Situation).