27.10.2021 Seminar

Mess- und Abrechnungspraxis im Contracting

Neue Anforderungen bei der Mess- und Abrechnungspraxis für EDL Am 04. Oktober 2021 ist die Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte (FFVAV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Damit gehen umfangreiche Änderungen für den Bereich der Fernwärme- und Fernkälteversorgung einher, u.a. auch an der AVBFernwärmeV. Für Energiedienstleister gibt es damit neue Anforderungen.

Zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der europäischen Union ist jetzt die neue Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV) in Kraft getreten. Damit gehen auch umfangreiche Änderungen an der AVBFernwärmeV einher. Derzeit ist noch nicht vollständig geklärt, ob die neuen Regelungen für alle Fälle der Wärme- und Kältelieferung oder nur für „klassische Fernwärme und Fernkälte“ gelten werden. Es wird erhöhte Anforderungen an die Messung, insbesondere die Verbrauchernähe und Fernauslesbarkeit geben. Zukünftig sind monatlich Abrechnungsinformationen bereitzustellen, was aber nicht bedeutet, dass monatlich abgerechnet werden muss. Begleitet werden diese Pflichten von umfangreichen Anforderungen an die Information der Verbraucher. Dabei wird unterschieden zwischen Informationspflichten in Abrechnungen und Veröffentlichungspflichten im Internet.

Bei der Stromversorgung gibt es geänderte Anforderungen an Standardverträge, die für dezentrale Versorgungskonzepte in Gebäuden und Quartieren außerhalb der Grundversorgung verwendet werden. Ebenso wie bei der Wärme sind die Pflichten in Zusammenhang mit der Messung, Abrechnung und Information der Letztverbraucher erweitert worden. Hier sind zukünftig eine Vielzahl neuer Detailangaben gegenüber dem Kunden erforderlich, die die Verständlichkeit von Abrechnungen und die Erreichbarkeit für Kundenrückfragen erhöhen sollen. Schätzungen sind nur noch ausnahmsweise möglich. Die Fälligkeit von Abrechnungen wird neu geregelt. Bestimmte Regelungen, die bisher nur für Haushaltskunden galten, sind jetzt gegenüber allen Letztverbrauchern einzuhalten.

Erstmals gibt es ausdrückliche gesetzliche Vorgaben für Stromverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung. Zu dieser Gruppe gehören alle Kunden, die in Gebäuden oder Quartieren von dort tätigen Energiedienstleistern versorgt werden.
 
Um neuartige Energiedienstleistungen in Zusammenhang mit der Stromversorgung erbringen zu können, ohne dass vertragliche Pflichten von Letztverbrauchern gegenüber ihren klassischen Stromlieferanten das verhindern, werden mit den §§ 41d und 41e EnWG bestimmte Kooperations-, aber auch Kündigungsregelungen eingeführt.


In diesem Seminar

…lernen Sie die neuen Anforderungen bei der Vertragsgestaltung und Abrechnung

…wird erläutert, welche neuen Messanforderungen es gibt, insbesondere für die Verbrauchernähe und Fernauslesbarkeit


…werden wir Ihnen den Unterschied zwischen Informationspflichten in Abrechnungen und Veröffentlichungspflichten im Internet erklären

…werfen wir einen Blick auf die bei der Stromversorgung geänderten Anforderungen an Standardverträgen

…stellen wir die erstmals gesetzlichen Vorgaben für Stromverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung vor

…erläutern wir die neuen Kooperations- und Kündigungsregelungen nach §§ 41d und 41e EnWG

…vermitteln wir Energiedienstleistern die nötigen Informationen für die Änderungen der vertraglichen Rahmenbedingungen und betrieblichen Abläufe bei Messung, Abrechnung und Verbraucherinformation

 

Referent
RA Martin Hack, Rechtsanwälte Günther

Moderation
Tobias Dworschak, vedec. e.V
 

Ablauf & Teilnahme
Das Online-Seminar findet über die Anwendung "GoToWebinar" statt. Über den Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programmes haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoit-Präsentationen gearbeitet wird.

Weitere Heinweise

Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.

Kosten: 330,00 € zzgl. 19% MwSt.

Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnugsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.

Stornierungsgebühren
Stornierung bis 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 50,00 €. Stornierung weniger als 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Rückerstattung möglich.

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