14.02.2019 Seminar

Energiesammelgesetz – neue Rahmenbedingungen für die dezentrale Stromversorgung

Der Rechtsrahmen der dezentralen Stromversorgung ist durch das Energiesammelgesetz aus dem Dezember 2018 und weitere aktuelle Gesetzesänderungen geändert worden.

Wichtigster Punkt ist dabei die lang erwartete Änderung der Regelungen zur EEG-Umlage bei der Eigenversorgung aus KWK-Anlagen. Endlich hat die Bundesregierung die Vorgaben aus der beihilferechtlichen Genehmigung der EU verbindlich in deutsches Recht umgesetzt. Was genau bedeutet das für bestehende und neue KWK-Anlagen?

Die EEG Vergütungen für Solar-Dachanlagen sind erheblich gekürzt worden, mit überproportionalen Folgen für die PV-Mieterstromförderung. Weitere Novellierungen beim PV-Mieterstrom sind zu erwarten.

Außerdem soll das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schon im Sommer 2019 in Kraft treten und es gab einen ersten Entwurf zur Änderung des Stromsteuerrechts. Und was folgt aus den neuen EU-Richtlinien zur Energieeffizienz und den Erneuerbaren Energien? Ergeben sich hier neue Impulse für eine dezentrale Stromerzeugung?

Das VfW-Seminar versucht auf alle diese und weitere Fragen in einer offenen Atmosphäre praxisbezogene Antworten zu entwickeln und einen systematischen Überblick zu verschaffen. Es richtet sich an alle Akteure, die sich mit dezentraler Stromerzeugung beschäftigen: Industrie- und Gewerbebetriebe mit eigenen Erzeugungsanlagen, Energiedienstleister, Contractoren und Stadtwerke, die dezentrale Versorgungsmodelle anbieten und Planer, die solche Projekte mit ihren Kunden entwickeln.

Die Referenten verfügen über langjährige Erfahrungen bei der rechtlichen Begleitung dezentraler Stromversorgungskonzepte, sei es aus dem Bereich der BHKWs, PV-Anlagen oder vielfältigen Kombinationen.

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