Noch massiver sind schließlich die Auswirkungen durch die aktuelle Rechtsprechung aus 2018. Zwei von drei Gerichtsurteilen, die von Obergerichten im ersten Halbjahr 2018 zur Thematik des § 3 Nr. 24a EnWG, also zur Kundenanlage, ergingen, haben in der Branche eher für Unsicherheit, als für Planbarkeit gesorgt.Im Fokus dieses Stromseminars sollen besonders diese drei Urteile stehen: Was genau bedeuten sie für die Branche? Was kann man aus ihnen lernen? Werden sie Bestand haben? Wie kann man schon heute mit ihnen umgehen? Welche Alternativen gibt es? Zu allen diesen Fragen sollen nicht nur die aus Sicht des Rechts und der Praxis bestmöglichen Antworten dargestellt werden. Vielmehr sollen diese Fragen auch in den zutreffenden systematischen Zusammenhang eingeordnet werden. Auf diese Weise wollen die erfahrenen Referenten den Teilnehmern nicht nur ihr rechtliches und praktisches Wissen zur Verfügung stellen, sondern vielmehr auch gerne mit den Teilnehmern Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft der dezentralen Stromversorgung entwickeln.
Anmeldung unter: https://www.energiecontracting.de/5-seminare-messen/seminare-text.php?id=453&seminarid=192
Kosten: 770,00 € zzgl. 19% MwSt.
Mitglieder des VfW mit dem Status „Plus“ erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Für Premium-Mitglieder ist die Seminarteilnahme kostenlos. Der Erhalt der Rechnung gilt gleichzeitig als Anmeldebestätigung.
Programm
10:00 Begrüßung
RA Martin Hack, RA Dr. Dirk Legler
Was ist Vor-Ort-Strom? Was ist Mieterstrom?
Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung
Einordnung der Begrifflichkeiten im System des deutschen Energiewirtschaftsrechts und Energieeffizienzrechts
Impulse durch die neuen europäischen Richtlinien
und das Beihilferecht sowie durch das neue 100 Tage-Gesetz
Unterschiede zwischen PV und KWK
wirtschaftliche Zusammenhänge, insbesondere zwischen Direktverkauf und Überschusseinspeisung
Wann liegt eine Kundenanlage vor? Welche Vor- und Nachteile hat sie?
keine Regulierung/Netzentgelte, innerhalb der Kundenanlage
Voraussetzungen der Kundenanlage i.S.d. § 3 Nr. 24a EnWG
aktuelle Entscheidungen zu Kundenanlagen, insbesondere OLG Frankfurt und OLG Düsseldorf
Alternativen: geschlossene Verteilernetze nach § 110 EnWG/ vollständige Regulierung als Netz der allgemeinen Versorgung
Diskussion und Ausblick: quo vadis Kundenanlage?
Was ist mit den übrigen Stromnebenkosten? Worin genau liegt die berühmte „indirekte Förderung“ des Vor-Ort-Stroms/Mieterstroms?
keine Konzessionsabgabe: Voraussetzungen
keine Stromsteuer: Voraussetzungen
aber: Vor-Ort-Strom ist kein Eigenverbrauch
Welche direkte Förderung gibt es? Vor Ort produzierten und verbrauchten Strom/Überschussstrom?
Kombinationen sind möglich
bei PV-Mieterstrom
bei KWK-Vor-Ort-Strom
Wie ist die Messung zu organisieren?
Summenzählermodell mit Unterzählern nach dem neuen § 20 Abs. 1d EnWG
Besonderheiten bei PV-Mieterstrom?
Auswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes
Erfordernisse an Zähler und Zählplätze
Welche Meldepflichten bestehen?
Überblick über Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur, den Netzbetreibern und sonstigen Stellen
Marktstammdatenregister; verspätete Inbetriebnahme, Übergangsregelungen
EEG-Umlage-Meldepflichten
Strommix-Meldungen
Steuerliche Meldepflichten
Welche Besonderheiten hat ein Liefervertrag von Vor-Ort-Strom? Wie muss ich abrechnen?
Inhalt und Erfordernisse an einen dezentralen Stromliefervertrag nach AGB-Recht
Besonderheiten bei PV-Mieterstrom nach § 42a EnWG
Stromkennzeichnung und Abrechnungsvorgaben
Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung
17:00 Ende der Veranstaltung
Pausen ca. um 11:30, 13:00 und 15:30 Uhr
Referenten
RA Martin Hack, Rechtsanwälte Günther
RA Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther, Mitglieder des Juristischen Beirates des VfW
Kundenanlage und 100 Tage-Gesetz
Die dezentrale Stromlieferung aus PV- und/oder KWK-Kleinanlagen erlebt immer wieder neue Herausforderungen. Die Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung seit Mai 2018 sind zwar aufwändig aber rechtlich am einfachsten bewältigbar. Schwieriger sind die Vorgaben, die das Mieterstromgesetz aus Sommer 2017 sowie das neue 100 Tage-Gesetz stellen. Mit dem Mieterstromgesetz wurde zwar erstmals eine direkte Förderung des dezentral verbleibenden PV-Mieterstroms gewährt allerdings nur mit sehr hohen Anforderungen. Die Clearingstelle EEG hat Ende 2018 nicht zu allen Fragen, die sich im Rahmen des Miterstromzuschlags stellen, für Klarheit gesorgt. Ob das 100 Tage-Gesetz entscheidende Hemmnisse beseitigt, wird in Kürze entschieden.