28.08.2018

Kundenanlage und 100 Tage-Gesetz

Die dezentrale Stromlieferung aus PV- und/oder KWK-Kleinanlagen erlebt immer wieder neue Herausforderungen. Die Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung seit Mai 2018 sind zwar aufwändig aber rechtlich am einfachsten bewältigbar. Schwieriger sind die Vorgaben, die das Mieterstromgesetz aus Sommer 2017 sowie das neue 100 Tage-Gesetz stellen. Mit dem Mieterstromgesetz wurde zwar erstmals eine direkte Förderung des dezentral verbleibenden PV-Mieterstroms gewährt allerdings nur mit sehr hohen Anforderungen. Die Clearingstelle EEG hat Ende 2018 nicht zu allen Fragen, die sich im Rahmen des Miterstromzuschlags stellen, für Klarheit gesorgt. Ob das 100 Tage-Gesetz entscheidende Hemmnisse beseitigt, wird in Kürze entschieden.

Noch massiver sind schließlich die Auswirkungen durch die aktuelle Rechtsprechung aus 2018. Zwei von drei Gerichtsurteilen, die von Obergerichten im ersten Halbjahr 2018 zur Thematik des § 3 Nr. 24a EnWG, also zur Kundenanlage, ergingen, haben in der Branche eher für Unsicherheit, als für Planbarkeit gesorgt.Im Fokus dieses Stromseminars sollen besonders diese drei Urteile stehen: Was genau bedeuten sie für die Branche? Was kann man aus ihnen lernen? Werden sie Bestand haben? Wie kann man schon heute mit ihnen umgehen? Welche Alternativen gibt es? Zu allen diesen Fragen sollen nicht nur die aus Sicht des Rechts und der Praxis bestmöglichen Antworten dargestellt werden. Vielmehr sollen diese Fragen auch in den zutreffenden systematischen Zusammenhang eingeordnet werden. Auf diese Weise wollen die erfahrenen Referenten den Teilnehmern nicht nur ihr rechtliches und praktisches Wissen zur Verfügung stellen, sondern vielmehr auch gerne mit den Teilnehmern Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft der dezentralen Stromversorgung entwickeln.

Anmeldung unter: https://www.energiecontracting.de/5-seminare-messen/seminare-text.php?id=453&seminarid=192
Kosten: 770,00 € zzgl. 19% MwSt.

Mitglieder des VfW mit dem Status „Plus“ erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Für Premium-Mitglieder ist die Seminarteilnahme kostenlos. Der Erhalt der Rechnung gilt gleichzeitig als Anmeldebestätigung.

Programm
10:00 Begrüßung
RA Martin Hack, RA Dr. Dirk Legler
Was ist Vor-Ort-Strom? Was ist Mieterstrom?
    Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung
    Einordnung der Begrifflichkeiten im System des deutschen Energiewirtschaftsrechts und Energieeffizienzrechts
    Impulse durch die neuen europäischen Richtlinien
    und das Beihilferecht sowie durch das neue 100 Tage-Gesetz
    Unterschiede zwischen PV und KWK
    wirtschaftliche Zusammenhänge, insbesondere zwischen Direktverkauf und Überschusseinspeisung

Wann liegt eine Kundenanlage vor? Welche Vor- und Nachteile hat sie?
    keine Regulierung/Netzentgelte, innerhalb der Kundenanlage
    Voraussetzungen der Kundenanlage i.S.d. § 3 Nr. 24a EnWG
    aktuelle Entscheidungen zu Kundenanlagen, insbesondere OLG Frankfurt und OLG Düsseldorf
    Alternativen: geschlossene Verteilernetze nach § 110 EnWG/ vollständige Regulierung als Netz der allgemeinen Versorgung
    Diskussion und Ausblick: quo vadis Kundenanlage?

Was ist mit den übrigen Stromnebenkosten? Worin genau liegt die berühmte „indirekte Förderung“ des Vor-Ort-Stroms/Mieterstroms?
    keine Konzessionsabgabe: Voraussetzungen
    keine Stromsteuer: Voraussetzungen
    aber: Vor-Ort-Strom ist kein Eigenverbrauch

Welche direkte Förderung gibt es? Vor Ort produzierten und verbrauchten Strom/Überschussstrom?
    Kombinationen sind möglich
    bei PV-Mieterstrom
    bei KWK-Vor-Ort-Strom

Wie ist die Messung zu organisieren?
    Summenzählermodell mit Unterzählern nach dem neuen § 20 Abs. 1d EnWG
    Besonderheiten bei PV-Mieterstrom?
    Auswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes
    Erfordernisse an Zähler und Zählplätze

Welche Meldepflichten bestehen?
    Überblick über Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur, den Netzbetreibern und sonstigen Stellen
    Marktstammdatenregister; verspätete Inbetriebnahme, Übergangsregelungen
    EEG-Umlage-Meldepflichten
    Strommix-Meldungen
    Steuerliche Meldepflichten

Welche Besonderheiten hat ein Liefervertrag von Vor-Ort-Strom? Wie muss ich abrechnen?
    Inhalt und Erfordernisse an einen dezentralen Stromliefervertrag nach AGB-Recht
    Besonderheiten bei PV-Mieterstrom nach § 42a EnWG
    Stromkennzeichnung und Abrechnungsvorgaben
    Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung

17:00 Ende der Veranstaltung
Pausen ca. um 11:30, 13:00 und 15:30 Uhr

Referenten
RA Martin Hack, Rechtsanwälte Günther
RA Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther, Mitglieder des Juristischen Beirates des VfW