NEU: Förderung der Orientierungsberatung im Energiespar-C

Die neue Fassung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) enthält ein Modul zur Förderung der ESC-Orientierungsberatung.

Mit der Orientierungsberatung wird ab 2021 wieder ein wichtiger Bestandteil der ESC-Begleitung gefördert. Gefördert wird die Beratungsleistung, um die Eignung von Gebäuden oder Gebäudepools für ESC festzustellen. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der Beratungskosten (max. 7.000 Euro/ 10.000 Euro – je nach Größe/ Verbrauch der Liegenschaft). Zielgruppen sind Kommunen, KMU und gemeinnützige Organisationen.

Außerdem ist geplant ab 2021 ein weiteres ESC-Modellvorhaben für Kommunen durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zu starten. Dabei erhalten die teilnehmenden Kommunen eine weitere Beratung für die Umsetzung des ESC-Prozesses (Umsetzungsbegleitung), die über die dena finanziert wird. Nähere Informationen dazu folgen.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie enthält die gemeinsame Pressemitteilung des BMWi, des BAFA und der KfW. Den Text der Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger.

Veranstaltungstipp

Am Montag, den 21. Dezember, bietet der GIH ein kostenfreies Webinar an, in dem sich Interessenten über die neue Richtlinie informieren können: https://www.gih.de/blog/die-neue-richtlinie-energieberatung-fuer-nichtwohngebaeude-anlagen-und-systeme/

Direkt zur Anmeldung: https://register.gotowebinar.com/register/1472313551169673486