Wesentlich erweiterte Kommunalrichtlinie für 2019-2022 veröffentlicht

Kommunen können sich nun bei der Einführung eines Energiemanagementsystems oder auch eines Umweltmanagementsystems durch externe Dienstleister unterstützen lassen.

Die neue „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ des Bundesumweltministeriums (BMU) wurde am 1.10.2018 veröffentlicht. Neue Förderungen umfassen zum Beispiel das kommunale Energiemanagement, die Verbesserung des Radverkehrs, die intelligente Verkehrssteuerung und die Abfallentsorgung oder Abwasseranlagen. Außerdem wurde die bisher schon bestehende Förderung von kommunalen Netzwerken in die Kommunalrichtlinie integriert.

Mit der neuen Kommunalrichtlinie vollzieht das BMU einen Paradigmenwechsel: Kommunen können sich nun bei der Einführung eines Energiemanagementsystems oder auch eines Umweltmanagementsystems durch externe Dienstleister unterstützen lassen. Damit kann auch die externe Begleitung bei der Einführung des dena-Energie- und Klimaschutzmanagements (dena-EKM) gefördert werden. Außerdem ist die Förderung eines neu in der Kommunalverwaltung angestellten Klimaschutzmanagers bereits begleitend zur Erstellung eines Klimaschutzkonzepts möglich – ein geförderter Klimaschutzmanager konnte bislang erst nach dem Beschluss eines Klimaschutzkonzepts eingestellt werden. Insgesamt wird die Kommunalrichtlinie damit der Prozessorientierung beim kommunalen Klimaschutz gerechter.

Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie können von 1. Januar bis 31. März 2019 sowie von 1. Juli bis 30. September 2019 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Die aktuell noch gültige Kommunalrichtlinie mit Stand vom 22. Juni 2016 tritt zum 31. Dezember 2018 außer Kraft.

Nähere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie hier.

Die Förderrichtlinie selbst finden Sie hier.

Energiemanagment ist ein Anlass um über Energiespar-Contracting (ESC) nachzudenken. Kommunen können in ihr kommunales Energiemanagment ESC einbeziehen, um die Sanierung ihrer kommunalen Gebäude gebündelt und schneller umsetzen. ESC bietet damit einen wichtigen Aspekt um beispielsweise aus der Kommunalrichtlinie geförderte Maßnahmen umzusetzen und leistet einen  wesentlichen Anteil zur Erreichung der Klimaziele in den Kommunen.

Der dena-Leitfaden: "Energiemanagement und  Energiespar-Contracting  in Kommunen" bietet Hilfestellungen für Kommunen, die ESC als Teil der Sanierungsplanung öffentlicher Liegenschaften als konkrete Lösung in Betracht ziehen.