Pressemitteilung

KWKG-Novelle: Aktualisierte KWK-Praxishilfe erhältlich

Die dena hat ihre Praxishilfe „Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen in Eigenbau und Contracting“ an die aktuellen Regelungen des KWKG angepasst.

dena-Leitfaden:Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen in Eigenbau und Contracting Stand: Dezember 2016 Foto: dena

Anfang Januar ist die Novelle des Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (KWKG) in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetz Mitte Dezember 2016 beschlossen.

Folgende Änderungen sind durch die KWKG-Novelle seit 2017 wirksam:

  • KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 MW können den KWK-Zuschlag nur noch beanspruchen, wenn sie sich in einem förmlichen Ausschreibungsverfahren durchsetzen und der gesamte Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird,
  • Privilegiert sind zukünftig nur noch Anlagen bis 100kW,
  • Strom aus neuen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von über 100 kW, der ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, muss direkt vermarktet werden – eine Vergütungspflicht des vorgelagerten Netzbetreibers besteht insoweit nicht.

Die KWK-Praxishilfe informiert neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Energie- und Vergaberecht auch über steuerrechtliche Aspekte. Sie steht als kostenloser Download zur Verfügung.