FAQ

Sie haben Fragen zum Modellvorhaben? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Für die Teilnahme bewerben können sich:

  1. Kommunen mit Schulen, Kitas, Verwaltungen, Rathäusern, Sportstätten, Stadthallen, Museen, Theatern und Krankenhäusern sowie
  2. Eigentümer von Landesliegenschaften mit Hochschulen, Gerichten, Gebäuden der Justizvollzugsanstalten und der Polizei, Landeseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Laboren und Schlössern.

Bewerbungen sind sowohl für Einzelgebäude als auch für mehrere Gebäude in einem Gebäudepool möglich. Die Nutzung der Gebäude sollte sich in den nächsten sieben Jahren nicht ändern.

Erwartet wird die Bereitwilligkeit der Zuständigen in Kommune/ Land das ESC-Projekt voranzutreiben und an der Kommunikation mitzuwirken (Austausch mit Projektpartnern und in weiteren Netzwerken) sowie die Öffentlichkeitsarbeit der dena zu unterstützen.

Die Teilnahme am Modellvorhaben ist kostenfrei. Von den Teilnehmern des Modellvorhabens wird erwartet, dass jeweils ein Ansprechpartner mit fachlich-koordinierender Zuständigkeit sowie ein Ansprechpartner für die Öffentlichkeitsarbeit vorhanden und namentlich benannt ist.

Gesucht werden unterschiedliche Liegenschaften: Kommunale Liegenschaften wie Schulen, Kitas, Verwaltungen, Rathäuser, Sportstätten, Stadthallen, Museen, Theater, Krankenhäuser und Landesliegenschaften wie Hochschulen, Gerichte, Gebäuden der Justizvollzugsanstalten und der Polizei, Landeseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Labore, Schlösser und andere. Dabei sind Bewerbungen von einzelnen Gebäuden als auch von mehreren Gebäuden in sogenannten Gebäudepools möglich. Wichtig sind jährlich anfallende Energiekosten von mindestens 150.000 Euro (Baseline).

Die Gebäude für eine Bewerbung als ESC-Modellprojekt können in unterschiedlichen Liegenschaften verteilt sein und einen sogenannten Gebäudepool bilden. Wichtig sind gesamte Energiekosten von mindestens 150.000 Euro (Baseline) jährlich. Sie können sich natürlich auch mit mehreren einzelnen Gebäuden bewerben, sofern diese jeweils jährliche Energiekosten von mindestens 150.000 Euro (Baseline) aufweisen.

Stand des Projektes bei Bewerbung:

  • ESC-Projekte müssen sich noch vor der Ausschreibung befinden

Die Gebäude sollten folgendermaßen genutzt werden:

  • Kommunale Liegenschaften: z. B. Schulen, Kitas, Verwaltungen, Rathäuser, Sportstätten, Stadthallen, Museen/Theater, Krankenhäuser
  • Landesliegenschaften: z. B. Hochschulen, Gerichte, JVA, Polizei, Landeseinrichtungen, Forschungseinrichtungen/Labore, Schlösser

Energiekosten:

  • ESC-Projekte (einzelne Gebäude, Liegenschaften, Gebäudepools) sollen mehr als 150 T Euro Energiekosten pro Jahr aufweisen (Baseline)

Zuständigkeiten/Ansprechpersonen:

  • fachliche und koordinierende Zuständigkeit in Kommune/Land ist vorhanden und namentlich benannt
  • Ansprechpartner/in für Öffentlichkeitsarbeit (Kommune/Land) ist vorhanden und namentlich benannt

Motivation:

  • Bereitwilligkeit der Zuständigen in Kommune/Land, das ESC-Projekt voranzutreiben und an Öffentlichkeitsarbeit der dena, dem Austausch mit Projektpartnern und in weiteren Netzwerken mitzuwirken

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt auf Grundlage verschiedener Bewertungskriterien:

Erfolg:

  1. Hohes Einsparpotenzial (CO2, Energie, Kosten)
  2. Hohe Motivation der Bewerber
  3. Umsetzbarkeit (Hemmnisse, Stand des Projektes)

Übertragbarkeit:

  1. Lage in Deutschland (gleichmäßige Verteilung der Projekte in D und in Bundesländern mit wenig ESC-Projekten in öffentlichen Liegenschaften)
  2. Nutzungsart (vielfältige Nutzungen)
  3. Strahlkraft (wirksame Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerke)

Nachhaltigkeit:

  1. Know-how-Transfer/ Wissensaufbau in Kommune/Land (Energiemanagement
  2. Begleitung durch Energieagenturen (oder ähnliche Einrichtungen)

Folgende Effizienzmaßnahmen sind im Rahmen des ESC denkbar:

  • Einbau bzw. Optimierung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und bedarfsangepasster Betriebsweise von Anlagen
  • Sanierung vorhandener Wärmeerzeugungsanlagen (z. B. Heizkessel)
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungs- und Warmwasserleitung
  • Optimierung von Verteilnetzen (Heizung, RLT)
  • Einsatz drehzahlgeregelter Pumpen und Ventilatoren
  • Optimierung der raumlufttechnischen Anlagen sowie Anpassung der benötigten Volumenströme und Luftkonditionen (Temperatur, Feuchte)
  • Nachrüstung von Wärmerückgewinnungssystemen bei vorhandenen Lüftungsanlagen
  • Einsatz energieeffizienter Leuchten
  • Energiecontrolling und Monitoring
  • intelligente Gebäudeautomation als Basis eines kommunalen Energiemanagementsystems
  • moderne energieeffiziente Heizungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheiz-Kraftwerk) und Biomasse (Holzhackschnitzel, Pellets usw.)
  • Maßnahmen wie Errichtung von Photovoltaikanlagen
  • Maßnahmen im Bereich Wasser/Abwasser wie zum Beispiel Einbau von Wasserspararmaturen oder ggf. Einsatz wasserloser Urinale
  • ggf. Dämmungen der obersten Geschossdecken; sonstige Wärmedämmmaßnahmen in der Regel nur mit Baukostenzuschuss seitens des Auftraggebers
  • Sonstige Leistungen des Contractors:
    • Wartung und Instandhaltung der neu installierten Anlagen und Anlagenteile während der Vertragslaufzeit
    • Übernahme des Risikos für die Funktionsfähigkeit der Anlagen und Anlagenteile, Behebung von Störfällen während der Vertragslaufzeit

In den Monaten Juli und August prüfen Fachexperten der dena alle eingegangenen Bewerbungen. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden zunächst Liegenschaften ausgewählt, die im ersten Schritt eine Initialberatung erhalten. Diese werden auch zum Bund-Länder-Dialog Energiespar-Contracting am 25./ 26. September in Berlin vorgestellt. Welche Liegenschaften am Ende als ESC-Modellprojekte bis Ende 2021 bei der Umsetzung begleitet werden, soll spätestens Anfang 2020 feststehen.

Die ESC Umsetzung im Modellvorhaben - zeitlicher Idealablauf

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