Was sind die Vorteile von Energiespar-Contracting?
Wenn Kommunen beim energetischen Sanieren auf Energiespar-Contracting (ESC) setzen, können sie innerhalb von etwa zwei Jahren die energetische Modernisierung möglichst vieler ihrer Liegenschaften erreichen und erhalten dabei für die Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes obendrein eine vertragliche Einspargarantie. Gleichzeitig werden sie ihrer Vorbildfunktion in Sachen Energieeffizienz und Klimaschutz gerecht.
Durch die Einsparung werden die getätigten Energieeffizienzinvestitionen gegenfinanziert und der öffentliche Haushalt der Kommunen kann nachhaltig und spürbar entlastet werden.
Außerdem bietet ESC folgende Vorteile:
- Einsatz von modernen, hocheffizienten Techniken in kommunalen Gebäuden
- Vertragliche Garantie für die Einsparung der Energiekosten, des Energieverbrauchs und der CO2 Emissionen durch den Contractor
- Übernahme des Betriebsrisikos durch den Contractor
- Personelle Entlastung durch Erhalt externer Dienstleistungen aus einer Hand
- Know-how-Transfer zu Kommunen
Welche Effizienzmaßnahmen sind im Rahmen des ESC denkbar?
Folgende Effizienzmaßnahmen sind im Rahmen des ESC denkbar:
- Einbau bzw. Optimierung von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und bedarfsangepasste Betriebsweise von Anlagen
- Sanierung vorhandener Wärmeerzeugungsanlagen (z. B. Heizkessel)
- Hydraulischer Abgleich der Heizungs- und Warmwasserleitungen
- Optimierung von Verteilnetzen (Heizung, RLT)
- Einsatz drehzahlgeregelter Pumpen und Ventilatoren
- Optimierung der raumlufttechnischen Anlagen sowie Anpassung der benötigten Volumenströme und Luftkonditionen (Temperatur, Feuchte)
- Nachrüstung von Wärmerückgewinnungssystemen bei vorhandenen Lüftungsanlagen
- Einsatz energieeffizienter Leuchten
- Energiecontrolling und Monitoring
- Intelligente Gebäudeautomation als Basis eines kommunalen Energiemanagementsystems
- Moderne, energieeffiziente Heizungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerk) und Biomasse (Holzhackschnitzel, Pellets usw.)
- Maßnahmen wie Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
- Maßnahmen im Bereich Wasser/Abwasser wie zum Beispiel Einbau von Wasserspararmaturen oder gegebenenfalls Einsatz wasserloser Urinale
- Gegebenenfalls Dämmung der obersten Geschossdecken; sonstige Wärmedämm-Maßnahmen in der Regel nur mit Baukostenzuschuss seitens des Auftraggebers
- Sonstige Leistungen des Contractors:
- Wartung und Instandhaltung der neu installierten Anlagen und Anlagenteile während der Vertragslaufzeit
- Übernahme des Risikos für die Funktionsfähigkeit der Anlagen und Anlagenteile, Behebung von Störfällen während der Vertragslaufzeit
Welche Vorteile hat eine Teilnahme am dena-Modellvorhaben?
Kommunen und kommunale Zweckverbände, die das ESC im Rahmen des dena-Modellvorhabens umsetzen, profitieren neben den Vorteilen, die ESC ohnehin mit sich bringt, von:
- der kostenfreien fachlichen Unterstützung durch ESC-Beratende bei der Vorbereitung und Umsetzung eines ESC-Projekts bis einschließlich 2025
- der kostenfreien Qualitätssicherung und fachlichen Beratung durch die dena
- einem regelmäßigen Austausch im Netzwerk mit der dena, regionalen Energieagenturen, Fachexpertinnen und -experten und politischen Akteurinnen und Akteuren sowie anderen Kommunen
- der Einbindung in die dena-Öffentlichkeitsarbeit zum Modellvorhaben
- einer besonderen Auszeichnung von Projekten, die am Ende bemerkenswerte Ergebnisse erzielt haben
Ist eine Teilnahme als am dena-Modellvorhaben mit Kosten verbunden?
Die Teilnahme am Modellvorhaben ist kostenfrei.
Allerdings müssen die Verantwortlichen in der Kommune mit einem gewissen Aufwand rechnen. Von den Teilnehmenden des Modellvorhabens wird erwartet, dass jeweils eine Ansprechperson mit fachlich-koordinierender Zuständigkeit, eine politisch für die Teilnahme verantwortliche Person in der Kommune und eine Ansprechperson für die Öffentlichkeitsarbeit vorhanden und namentlich benannt sind. Der Teilnehmende setzt das ESC-Vorhaben in seiner Kommune um und muss dafür entsprechendes Personal zur Verfügung stellen.
Dabei ist auch zu beachten, dass die Erhebung detaillierter Daten zu den Liegenschaften in der Verantwortung der Kommune liegt. (Der Auftrag an die durch die dena finanzierten ESC-Beratenden umfasst nicht die Datenerhebung in der Kommune.)
Wer kann sich als ESC-Modellprojekt bewerben?
Bewerben können sich kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte und Kreise) sowie deren Verbände und Zweckverbände.
Allerdings ist die Aufnahme in das Modellvorhaben erst nach Abschluss einer Contracting-Orientierungsberatung möglich. Kommunen sowie deren Verbände und Zweckverbände können sich für die Teilnahme am Modellvorhaben 2.0 bewerben, sofern aus dem Abschlussbericht zur Orientierungsberatung eindeutig eine ESC-Eignung hervorgeht. Die Orientierungsberatung für die zu sanierenden Gebäude darf nicht mehr als zwei Jahren zurückliegen.
Kommunen mit Interesse am Modellvorhaben, die noch keine Orientierungsberatung durchlaufen haben, können der dena dennoch bereits jetzt ihr Interesse bekunden. Sie erhalten dann Tipps und Hilfestellungen für den Weg zur Bewerbung, auch für die Orientierungsberatung.
Welche Liegenschaften werden gesucht?
Gesucht werden unterschiedliche kommunale Liegenschaften, deren Nutzung sich für die kommenden sieben Jahre voraussichtlich nicht wesentlich ändert, wie Schulen, Kitas, Verwaltungen, Rathäuser, Sportstätten, Stadthallen, Museen, Theater etc. Dabei sind Bewerbungen sowohl von einzelnen Gebäuden als auch von mehreren Gebäuden in sogenannten Gebäudepools möglich. Wichtig sind jährlich anfallende Energiekosten von mindestens 150.000 Euro (Baseline).
Kann sich eine Kommune auch mit mehreren Gebäuden als ESC-Modellprojekt bewerben?
Die Gebäude für eine Bewerbung als ESC-Modellprojekt können auf unterschiedliche Liegenschaften verteilt sein und einen sogenannten Gebäudepool bilden. Wichtig sind gesamte Energiekosten von mindestens 150.000 Euro (Baseline) jährlich. Bei einer sehr großen Zahl an sanierungsbedürftigen Liegenschaften kann nach Rücksprache mit der dena ggf. auch mehr als ein Gebäudepool zur Teilnahme angemeldet werden.
Ist es erforderlich, für die Teilnahme am Modellvorhaben eine Contracting-Orientierungsberatung durchlaufen zu haben?
Ja, um am Modellvorhaben teilnehmen zu können, müssen Kommunen eine BAFA-geförderte Contracting-Orientierungsberatung abgeschlossen haben. Der in der Beratung festgelegte Gebäudepool und die ermittelten Energiekosten werden benötigt, um bewerten zu können, ob eine Teilnahme am Modellvorhaben sinnvoll ist. Sofern eine Orientierungsberatung vor 2021 abgeschlossen war, wird der Bericht auch dann akzeptiert, wenn diese nicht vom BAFA gefördert war.
Interessieren Sie sich für die Teilnahme am Modellvorhaben und haben derzeit noch keine Contracting-Orientierungsberatung durchlaufen, können Sie der dena dennoch schon jetzt Ihr Interesse mitteilen und sich unverbindlich anmelden. Sie erhalten dann Tipps und Hilfestellungen für die weiteren Schritte, etwa zur Förderung der Contracting-Orientierungsberatung durch das BAFA, zur Suche geeigneter ESC-Beratender und zu den Bewerbungsunterlagen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Bewerbung erfüllt sein?
Stand des Projektes bei Bewerbung:
- ESC-Projekte müssen sich noch vor der Ausschreibung befinden
- Für die zu sanierenden Gebäude sollte ein Abschlussbericht zur Orientierungsberatung vorliegen, aus dem eindeutig eine ESC-Eignung hervorgeht.
Die Gebäude sollten folgendermaßen genutzt werden:
- Kommunale Liegenschaften: z. B. Schulen, Kitas, Verwaltungen, Rathäuser, Sportstätten, Stadthallen, Museen/Theater
Energiekosten:
- ESC-Projekte (einzelne Gebäude, Liegenschaften, Gebäudepools) sollen mindestens 150.000 Euro Energiekosten pro Jahr aufweisen (Baseline)
Zuständigkeiten/Ansprechpersonen:
- fachliche und koordinierende Zuständigkeit in Kommune/Land ist vorhanden und namentlich benannt
- Ansprechpartner/in für Öffentlichkeitsarbeit (Kommune/Land) ist vorhanden und namentlich benannt
Motivation:
- Bereitwilligkeit der Zuständigen in Kommune/Land, das ESC-Projekt voranzutreiben und an Öffentlichkeitsarbeit der dena, dem Austausch mit Projektpartnern und in weiteren Netzwerken mitzuwirken
- Netzwerken, Eigenschaft als „Pionier“ bei der Anwendung von ESC in der Region)
Wie kann sich eine Kommune mit ihren Liegenschaften als ESC-Modellprojekt bewerben? Welche Dokumente gehören in die Bewerbungsunterlagen?
Eine vollständige Bewerbung umfasst alle Unterlagen, die in der Checkliste aufgeführt sind. Die Checkliste und alle Bewerbungsunterlagen sind abrufbar unter www.kompetenzzentrum-contracting.de/modellvorhaben/zur-bewerbung/. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind an die E-Mail-Adresse esc-mv(at)dena.de zu senden.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?
Über die Gesamtlaufzeit des Modellvorhabens von 2021 bis 2025 wird durch die Auswahl unter den Bewerbungen eine gleichmäßige Verteilung der ESC-Modellkommunen in Deutschland angestrebt. Die Auswahl der Teilnehmenden richtet sich über die gleichmäßige Verteilung hinaus danach, in welchem Maße die folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Höhe des Einsparpotenzials in den Modellkommunen (CO2, Energie, Wasser, sonstige Medien, Kosten)
- Umsetzbarkeit (etwa Rückhalt aus der Kommune für die Verantwortlichen, Grad der Einbindung von Entscheidungsträgerinnen und -trägern, Unterstützung durch Energieagenturen, personelle Ausstattung des Projektteams, Klarheit der Eigentumsstruktur der Gebäude)
- Motivation der Kommunen (etwa Aussagekraft der Motivation zur Teilnahme, Klarheit der Zielvorstellung, Klarheit bei den Vorstellungen zum Zeitablauf, gegebenenfalls Bereitschaft und Zustimmung zur Begleitung des eigenen Projekts durch Twinning-Schülerinnen und -Schüler während der ESC-Umsetzung)
- Strahlkraft und Übertragbarkeit von Projekten (Liegenschaften besitzen einen Vorbildcharakter, Bereitschaft der Verantwortlichen zu Öffentlichkeitsarbeit, bestehende Organisation in Netzwerken, Eigenschaft als „Pionier“ bei der Anwendung von ESC in der Region)
Gibt es Ausschlusskriterien für eine Bewerbung?
- Die Energiekosten sind geringer als 150.000 Euro jährlich.
- Für die Gebäude besteht keine Contracting-Eignung aus dem Abschlussbericht zur Orientierungsberatung.
- Für die Gebäude besteht schon ein laufender ESC-Vertrag bzw. die Planungen für ein ESC-Projekt befinden sich bereits in der Ausschreibung des Contractors.
- Personelle Kapazitäten für eine fachliche und inhaltliche Begleitung des Modellprojekts stehen beim Bewerber nicht zur Verfügung.
- Es sind in den nächsten sieben Jahren - oder sogar in den kommenden zwei bis drei Jahren – wesentliche Veränderungen in der Nutzung oder große Umbauten der Liegenschaften zu erwarten.
- Sofern die dena begründete Zweifel an der Potenzialeinschätzung aus dem Bericht zur Orientierungsberatung hat, etwa, weil die Kriterien „Umsetzungswahrscheinlichkeit“, „Strahlkraft“, „Einsparpotenzial“ und „Motivation“ im Vergleich zu anderen Bewerbungen als sehr gering zu bewerten sind.
Wer entscheidet, welche Projekte ESC-Modellprojekte der dena werden?
Über die Teilnahme entscheiden Fachexpertinnen und -experten der dena. Die Entscheidungen fallen anhand der Mindestanforderungen und verschiedener Auswahlkriterien.
Wann ist die Bewerbungsfrist und wann wird bekannt gegeben, ob eine Kommune für die Teilnahme am Modellvorhaben ausgewählt wurde?
Eine Bewerbung ist ganzjährig bis voraussichtlich Januar 2024 möglich.
Die dena wählt unter den Bewerbern anhand der genannten Auswahlkriterien die Teilnehmenden aus und informiert sie innerhalb von drei Wochen nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen über ihre Teilnahme.
Worauf muss man vor einer Bewerbung achten?
Voraussetzung für die Aufnahme in das dena-Modellvorhaben ist eine abgeschlossene Contracting-Orientierungsberatung (siehe auch Frage zur Contracting-Orientierungsberatung). Kann eine Kommune diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorweisen, ist die dena bei allen weiteren Schritten gerne behilflich. Eine interessierte Kommune sollte folgendermaßen vorgehen:
Schritt 1:
Unverbindliche Anmeldung bei der dena. Füllen Sie einfach die Interessensbekundung (LOI) aus und schicken Sie sie per E-Mail an esc-mv(at)dena.de zurück
Schritt 2:
Beratung (Durchführung einer Contracting-Orientierungsberatung beim BAFA) à dena gibt auf Wunsch Hilfestellungen für Antragstellung, Auswahl geeigneter Beratender etc.
Schritt 3:
Bewerbung für die Teilnahme am Modellvorhaben bei der dena: mit Abschlussbericht zur Orientierungsberatung und vollständigen Bewerbungsunterlagen
Wie wird die Orientierungsberatung durchgeführt?
In einem ersten Arbeitsschritt, der Orientierungsberatung, überprüft eine ESC-Beraterin oder ein ESC-Berater ein Gebäude bzw. einen Gebäudepool und die dazugehörigen Anlagen des Auftraggebers dahingehend, ob sie sich grundsätzlich für die Anwendung von ESC eignen. Ist dies der Fall, wird eine Empfehlung für das am besten geeignete Contracting-Modell gegeben. Diese Beratungsleistung wird vom BAFA seit dem 1. Januar 2021 gefördert.
Für nähere Informationen zum Förderverfahren für eine Contracting-Orientierungsberatung beim BAFA besuchen Sie bitte: BAFA-Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung.
Wie wird die Orientierungsberatung finanziert?
Nach der Richtlinie zur Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) wird seit dem 1. Januar 2021 die Beratungsleistung für die Feststellung der Eignung von Gebäuden für ESC (Orientierungsberatung) vom BAFA gefördert (nähere Informationen finden Sie hier: Informationen und Antragstellung beim BAFA).
Förderfähig ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie geeignete Gebäude oder Gebäudepools ermittelt oder zusammenstellt und zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende qualitative Vorschläge unterbreitet.
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn, das heißt vor dem rechtsgültigen Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags mit der ESC-Beraterin oder dem ESC-Berater, zu stellen. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Darunter fallen unter anderem die Erstellung eines Kostenvoranschlags oder die Einholung eines Angebots. Ein Vertragsabschluss ist vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.
Welche Fördermöglichkeiten stehen Kommunen für die Durchführung einer Umsetzungsberatung zur Verfügung?
Aufbauend auf der Contracting-Orientierungsberatung unterstützen ESC-Beratende in einem zweiten Schritt, der Umsetzungsberatung, die Durchführung des ESC-Projekts. Für diese Beratungsleistung gibt es keine Förderung. Um dennoch von einer kostenfreien Umsetzungsberatung zu profitieren, können sich interessierte Kommunen für die Teilnahme am dena-Modellvorhaben „Co2ntracting: build the future!“ bewerben und erhalten hierüber kostenfrei eine Umsetzungsberatung durch erfahrende ESC-Beratende: von der Ausschreibung über die Vergabe bis hin zur Maßnahmenumsetzung.
Nähere Informationen zu Energiespar-Contracting-Beraterinnen und Beratern finden Sie hier: Energiespar-Contracting-Beratende
Muss die ESC-Beraterin oder der ESC-Berater bei der Umsetzung dieselbe Person sein, die bereits die Orientierungsberatung durchgeführt hat?
Nein, das muss nicht sein. Die Orientierungsberatung wird über die öffentliche Bundesförderung des BAFA abgewickelt und die Umsetzungsberatung erfolgt im Rahmen des dena-Modellvorhabens. Öffentliche Förderprogramme stellen an die Qualifikation der ESC-Beratenden bestimmte Anforderungen. Hierzu gehören fachliche Voraussetzungen und Anforderungen an ihre Weiterbildung. Die Qualifikationsanforderungen der dena an ESC-Beratende zur Beratung im Modellvorhaben sind höher als etwa diejenigen des BAFA. Beratende, die über entsprechende Qualifikationen verfügen, können mittels eines Rahmenvertrags in den Beraterpool der dena aufgenommen und auf der Projektwebsite namentlich gelistet werden. Nur wenn für die Durchführung der Orientierungsberatung eine ESC-Beraterin oder ein ESC-Berater aus dem dena-Beraterpool beauftragt wird, ist eine Fortsetzung der Beratung mit derselben Person im Falle einer Teilnahme am Modellvorhaben 2.0 gewährleistet (nähere Informationen finden Sie hier: Energiespar-Contracting-Beratende).
Wann erfährt die Kommune, dass ihre Bewerbung nicht erfolgreich war?
Kommunen, die für die Teilnahme am Modellvorhaben nicht berücksichtigt werden können, werden spätestens drei Wochen nach Bewerbungseingang darüber informiert. Wenn aus den Bewerbungsunterlagen Stellschrauben ersichtlich werden, die eine Aufnahme in das Modellvorhaben doch noch möglich machen könnte, wird die dena die Kommune darüber informieren.
Besteht eine Nachbesserungsmöglichkeit, wenn die Bewerbung nicht erfolgreich war?
Ja, sofern die Bewerbung aufgrund der Ausschlusskriterien abgelehnt wurde, kann sich die Kommune mit nachgebesserten Unterlagen zum nächstmöglichen Auswahltermin erneut bewerben.
Was bedeutet die Begleitung der ESC-Modellprojekte durch Öffentlichkeitsarbeit?
Um vorbildliche ESC-Beispiele zu schaffen und sie als Vorbilder und Orientierungshilfe in die Breite, hauptsächlich aber an potenzielle Anwenderinnen und Anwender in Kommunen zu kommunizieren, wird die dena das Modellvorhaben durch Öffentlichkeitsarbeit begleiten. Im Fokus der Medienarbeit stehen daher in erster Linie Fachmedien mit den Zielgruppen öffentliche Hand, Energieberaterinnen und -berater und Contractoren, auch zu den Themen Gebäude/Gebäudeenergieeffizienz, sowie Regionalmedien im räumlichen Umfeld der Teilnehmenden des Modellvorhabens. Mögliche Kommunikationsmaßnahmen sind zum Beispiel:
- dena-Projektwebsite mit Vorstellung von ESC-Modellprojekten in Wort und Bild
- dena-Pressemitteilungen zu Teilnehmenden, Verlauf und Inhalten des Modellvorhabens
- Beiträge, Interviews, Zitate u. ä. beispielsweise für Fachmedien zu Zielen, Verlauf, Inhalten und Teilnehmenden des Modellvorhabens, gegebenenfalls auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Teilnehmenden selbst
- Fotoshootings in Gebäuden der Teilnehmenden und mit ihren Vertreterinnen und Vertretern, um Bildmaterial für die Kommunikation des Modellvorhabens zu erhalten
- Film- und Tonbeiträge mit den Vertreterinnen und Vertretern der Teilnehmenden, zum Beispiel in Form von Interviews für Onlinemedien
- Onlinekommunikation über dena-Kanäle wie Websites, Newsletter, Twitter etc.
- Erstellung von Informationsmaterialien mit den ESC-Modellprojekten und Learnings aus dem Modellvorhaben
Was sind „Twinning“-Schülerinnen und -Schüler?
Die ESC-Modellprojekte sollen Personen, die künftig als ESC-Beratende aktiv werden möchten, eine Möglichkeit bieten, Erfahrungen bei der ESC-Umsetzung zu sammeln. Sie werden als sogenannte „Twinning“-Schülerinnen und -Schüler von erfahrenen ESC-Beratenden mit in die Umsetzungsberatung genommen und angeleitet.
Gegebenenfalls kann die dena der Kommune eine Twinning-Schülerin oder einen Twinning-Schüler zuordnen. Diese werden von den ESC-Beratenden betreut.