Kosten beim Energiespar-Contracting
Beim Energiespar-Contracting erfolgt die Vergütung des Contractors aus einer Beteiligung an der Energiekosteneinsparung. Wird die vertragliche vereinbarte Einsparung am Jahresende nicht erreicht, geht der Minderbetrag zu Lasten des Contractors. Überschreitet dieser jedoch das Einsparziel, teilen sich der Gebäudeeigentümer und der Contractor den zusätzlichen Erfolg im Regelfall nach vereinbarten Verteilungsschlüsseln auf.
Bei sehr hohen Investitionen, wie bspw. der Fassadendämmung, die vom Auftraggeber erwünscht sind aber keine schnelle Amortisation der Investition ermöglichen, können Baukostenzuschüsse oder regelmäßige Finanzierungsbeiträge durch den Gebäudeeigentümer vereinbart werden.
Kosten beim Energieliefer-Contracting
Beim Energieliefer-Contracting werden die Leistungen des Contractors (Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Instandhaltung sowie oftmals auch den Brennstoffbezug) über den Energiepreis abgegolten. Die Preisgestaltung weist Parallelen zum Stromtarif und Fernwärmebezug auf. Auch hier setzen sich die Kosten aus einem fixen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeits- bzw. Leistungspreis zusammen. Beim Energieliefervertrag gibt es (im Allgemeinen) keine Nachträge für einen Mehraufwand des Contractors.
Somit stehen die Kosten von vornherein fest. Hieraus erklärt sich auch das Interesse des Contractors, eine qualitativ hochwertige Planung und Umsetzung des Projektes zu gewährleisten und die Anlage im Hinblick auf die Gesamtkosten möglichst effizient zu betreiben. Der Contractor wird für die gelieferte Nutzenergie bezahlt.