Vergabe von Energie-Contracting: VOB oder VOL
Welche Vergabeordnung ist zu wählen?
Contracting-Verträge sind typengemischte Verträge. Sie enthalten Bauleistungs- und Dienstleistungsanteile. Als Vergabeordnung kommen daher sowohl die VOB als auch die VOL in Frage. Bei der Ausschreibung ist diejenige Vergabeordnung zu wählen, in welcher der Schwerpunkt der Leistungen zu erwarten ist.
Die Auswahl hängt nicht von den tatsächlichen Ergebnissen der Ausschreibung ab, sondern von der Einschätzung des Auftraggebers, welche Maßnahmen zur Energieeinsparung die Bieter voraussichtlich ergreifen werden.
Energiespar-Contracting
In der Vergangenheit war der Bauleistungsanteil bei Energiespar-Contracting meist hoch. Daher wurde in der Regel nach VOB ausgeschrieben. Inzwischen gibt es jedoch verstärkt Projekte mit hohem Dienstleistungscharakter, die nach VOL ausgeschrieben werden.
Mehr Hilfestellung zur Ermittlung der Bau- und Dienstleistungsanteile und der Wahl der Vergabeordnung bei Energiespar-Contracting finden Sie in unserer
Praxishilfe Energiespar-Contracting.
Energieliefer-Contracting
Bei Energieliefer-Contracting liegt der Schwerpunkt der Leistungen des Contractors auf der Dienstleistung, nämlich auf der Lieferung von Energie. Zwar errichtet der Contractor auch Anlagen und erbringt damit Bauleistungen, die hierfür aufgewendeten Investitionen machen jedoch nur einen Bruchteil der Zahlungen für die Energielieferung aus.
Daraus ergibt sich im Allgemeinen als anzuwendende Vergabeordnung die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A). In der Regel werden bei einer Vertragslaufzeit von zehn bis zwanzig Jahren die für die EU-weite Vergabe relevanten Schwellenwerte durch die Summierung der Jahreszahlungen überschritten, weshalb die EG-Paragraphen im zweiten Abschnitt der VOL/A (VOL/A-EG) anzuwenden sind, welche die Vergaben nach europäischem Recht regeln.
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M. Baumann adpic.de





