Kompetenzzentrum Contracting für öffentliche Gebäude

Sie sind hier:
  1. Startseite ›
  2. Contracting Infos ›
  3. Vorbereitung und Vergabe ›
  4. Forfaitierung

Finanzierungsform Forfaitierung.

Forfaitierung wird im Rahmen von Contracting-Projekten oft eingesetzt, um dem Contractor eine günstige Finanzierung der Maßnahmen zu ermöglichen.

Forfaitierung ist der regresslose Verkauf zukünftiger Forderungen eines Contractors an eine Bank. Das heißt, der Contractor verkauft einen Teil seiner Forderungen zur Vergütung seiner Leistungen (Contracting-Rate des öffentlichen Auftraggebers) an die Bank. Diese erhält die Zusicherung von festen Zahlungsraten des öffentlichen Auftraggebers, unabhängig vom Einsparerfolg des Contractors.

Die Forfaitierung von Contracting-Forderungen wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Lesen Sie mehr in den Länderregelungen Haushaltsrecht.

Beziehung zwischen Bank und Contractor: Contractor verkauft Forderungen (Vergütung durch den öffentlichen AG) an die Bank, Bank stellt Investitionsmittel zinsgünstig bereit.
Forfaitierung: Vereinfachte Darstellung der Beziehungen zwischen öffentlichem Auftraggeber, Contractor und der Bank

Einredeverzicht

Die Bank als Forderungskäufer verlangt vom Contractor als Schuldner eine Einrede- bzw. Einwändeverzichtserklärung des öffentlichen Auftraggebers.

Der Einredeverzicht ist für Kommunen in der Regel genehmigungspflichtig und daher frühzeitig mit der zuständigen Kommunalaufsicht abzustimmen.

Sinnvoll ist es, die Höhe der einredefreien Abtretung zum Beispiel auf 70 Prozent der Contracting-Raten über die Vertragslaufzeit zu begrenzen. Dies entspricht in etwa dem Vergütungsanteil, der maximal für die Finanzierung (Zins und Tilgung) der Investitionen in technische Anlagen durch den Contractor benötigt wird.

Als Sicherheit stehen dem Auftraggeber die eingebauten Anlagen zur Verfügung, die nach Einbau und Abnahme in das Eigentum des Auftraggebers übergehen. Der Auftraggeber hat über die verbleibenden 30 Prozent Vergütungsanteil weiterhin Kürzungsmöglichkeiten gegenüber dem Contractor.

Vorteile

Die Finanzierungsform Forfaitierung bietet für den Contractor und den öffentlichen Auftraggeber folgende grundsätzliche Vorteile:

  • Der Contractor kann die zu errichtenden Anlagen günstig finanzieren.
  • Dadurch können die Angebotskonditionen für den Auftraggeber verbessert werden.

Weitere Tipps erhalten Sie in unserer Praxishilfe Energiespar-Contracting zur Forfaitierungsvereinbarung.

Foto: © Roman Levin - Fotolia.com