Kompetenzzentrum Contracting für öffentliche Gebäude

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Vergabe von Energiespar-Contracting: Ein- oder zweistufig?

Einstufiges oder zweistufiges Verfahren? Beide Wege führen zum Erfolg. Wichtig zu wissen, welche Unterschiede es gibt.
Einstufiges oder zweistufiges Verfahren? Beide Wege führen zum Erfolg. Wichtig zu wissen, welche Unterschiede es gibt.

Energiespar-Contracting wird im einstufigen oder im zweistufigen Verfahren vergeben. Beide Modelle sind langjährig erprobt und werden bundesweit angewandt.

In beiden Verfahren wird zunächst eine energetische Grobanalyse im Bieterwettbewerb durchgeführt. Nach der Angebotsauswertung und ggf. den Verhandlungsrunden erhält der Bestbieter den Zuschlag und der Erfolgsgarantievertrag wird unterzeichnet.

Im einstufigen Verfahren schließt sich dann an die Grobanalyse die Umsetzung der Maßnahmen an. Dieses Verfahren eignet sich besonders gut für Gebäude mit geringer technischer Komplexität. Das können zum Beispiel Schulen, Kindergärten und einfache Verwaltungsgebäude sein.

Insbesondere bei technisch komplexeren Liegenschaften eignet sich das zweistufige Verfahren. Hier wird vom Contractor noch eine Feinanalyse durchgeführt und der Vertrag enthält eine Ausstiegsklausel, falls die Feinanalyse die Grobanalyse nicht bestätigt.

Das einstufige Verfahren wird in der Regel in Anlehnung an den Contracting Leitfaden für öffentliche Liegenschaften durchgeführt. Dieser Leitfaden des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Stand Dezember 2002) ist kostenfrei als Download verfügbar.

Ein zweistufiges Verfahren wird im dena-Leitfaden Energiespar-Contracting beschrieben. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie in unserer Literaturliste.

Bild: © M. Benik - adpic.de