Vorbereitung und Vergabe von Contracting-Projekten

- Öffentliche Aufttraggeber müssen Contracting nach gültigen Vorschriften ausschreiben
Ist die Entscheidung zur Durchführung von Energie-Contracting gefallen, muss eine Vergabe nach den Regeln der Vergabeverordnung (VgV) vorbereitet werden. Städte und Gemeinden sind bei der Vergabe von Leistungen zum Energie-Contracting in aller Regel zur Ausschreibung verpflichtet.
Mit der Ausschreibung wird die Auftragsvergabe transparent. Und über den Wettbewerb lässt sich das wirtschaftlich und konzeptionell interessanteste Angebot ermitteln. Mehr zu den Verfahrensfragen erfahren Sie in den folgenden Artikeln:
- Vergabe: VOB oder VOL?
Contracting-Verträge sind typengemischte Verträge. Sie enthalten Bauleistungs- und Dienstleistungsanteile. Welche Vergabeordnung zu wählen ist, erfahren Sie in diesem Artikel. - Ein-/Zweistufiges Verfahren
Energiespar-Contracting wird im einstufigen oder im zweistufigen Verfahren vergeben. Beide Modelle sind langjährig erprobt und werden bundesweit angewandt. Mehr zu den Unterschieden und Anwendungsfällen erfahren Sie hier. - Ablauf Energiespar-Contracting
Den Verfahrensablauf für ein Energiespar-Contracting im zweistufigen dena-Verfahren zeigt dieser Artikel mit einem Flussbild und der Beschreibung der einzelnen Schritte. - Forfaitierung
Forfaitierung, also der Forderungsverzicht zugunsten einer Bank, ist in Energiespar-Contracting-Projekten ein häufig angewandtes Verfahren, um für den Auftraggeber bessere Konditionen zu erreichen.
Für alle Contracting-Modelle müssen bei der Durchführung der Ausschreibung darüber hinaus die Landeshaushaltsordnungen und bestehende landesrechtliche Sonderbestimmungen beachtet werden.
Diese Länderregelungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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