Festlegung der Zahlungsweise eines Baukostenzuschusses

- Die frühe Auszahlung eines Baukosten-Zuschusses kann Angebote verbessern.
Wenn Sie als Auftraggeber einen Baukostenzuschuss in das Energiespar-Contracting einbringen, sollten Sie die Zahlungsweise bereits in der Grobanalyse benennen.
So erhalten Sie vergleichbare Angebote, denn der Zeitpunkt der Auszahlung hat Auswirkung auf die Kalkulation der Bieter. Eine frühzeitige Auszahlung wirkt sich in der Regel positiv auf die Angebotskonditionen aus. Denn mit dem Zuschuss verringert sich die Summe, die durch den Contractor vorfinanziert werden muss.
Folgende Varianten sind möglich:
A. Vorauszahlung vor Baubeginn
Der Baukostenzuschuss kann als Vorauszahlung vor Baubeginn an den Contractor ausgezahlt werden. Um das Vorauszahlungsrisiko des Auftraggebers abdecken zu können, empfiehlt sich eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe des Baukostenzuschusses.
B. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Baukostenzuschuss in Abschlagszahlungen nach Baufortschritt auszuzahlen. Dazu sollte dann im weiteren Verlauf des Verfahren ein genauer Zahlungsplan vereinbart werden, der sich an einem gemeinsam abgestimmte Terminplan orientiert.
Im zweistufigen Verfahrens können Termin- und Zahlungsplan zum Beispiel nach Abschluss der Feinanalyse erarbeitet werden, im einstufigen Verfahren bereits nach Vertragsschluss.
Für die Auszahlung der Abschläge ist dann der tatsächlich erbrachte Leistungsstand maßgeblich, den der Auftragnehmer nachzuweisen hat.
C. Auszahlung nach Abnahme
Als dritte Möglichkeit kann ein Baukostenzuschuss nach erfolgreicher Abnahme der Energiesparmaßnahme (etwa Beginn Hauptleistungsphase) ausgezahlt werden.
D. Ratenzahlung
Auch eine Ratenzahlung, zum Beispiel in monatlichen Raten, kann vereinbart werden.
Benötigen Sie Unterstützung für eine Formulierung zur Zahlungsweise? Sprechen Sie uns an:
Zur Contracting-Hotline
Bild: ©
Ronald Hudson - Fotolia.com




