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Vergabeordnung im Energiespar-Contracting wählen

Energiespar-Contracting-Verträge sind typengemischte Verträge. Sie enthalten Bauleistungs- und Dienstleistungsanteile. Als Vergabeordnung kommen daher sowohl die VOB als auch die VOL in Fragen. Es ist diejenige Vergabeordnung zu wählen, in welcher der Schwerpunkt der Leistungen zu erwarten ist.

Die Auswahl hängt nicht von den tatsächlichen Ergebnissen der Ausschreibung ab, sondern von der Einschätzung des Auftraggebers, welche Maßnahmen zur Energieeinsparung die Bieter voraussichtlich ergreifen werden.

Liegt der erwartete Schwerpunkt im Bereich der "harten", d. h. investiven Energiesparmaßnahmen, ist die Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu wählen. Im Energiespar-Contracting hatte in der Vergangenheit in der Regel dieser Anteil das stärkere Gewicht. Daher wurde zumeist nach VOB ausgeschrieben. Dies ist jedoch in der Vorbereitung eines Verfahrens im Einzelfall prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird im Vergabevermerk dokumentiert.

Maßgeblich für die Betrachtung der Bau- und Dienstleistungsanteile ist der Gesamtwert der Leistungen. Der Gesamtwert kann als die Summe der Vergütung an den Contractor über die Vertragslaufzeit angesehen werden.

 Auf Anfrage stellen wir Ihnen eine Excel-Tabelle für die überschlägige Abschätzung der Bauleistungs- und Dienstleistungsanteile bereit. Sprechen Sie uns an: Zur Contracting-Hotline.

Die Abschätzung kann zum Beispiel in folgenden Schritten durchgeführt werden:

  1. Die monetären Eckdaten werden zusammengestellt. Da diese zu Beginn der Ausschreibung noch nicht bekannt sind, werden Annahmen getroffen. Als Grundlage dienen Vergleichswerte aus realisierten Energiespar-Contracting Projekten und die Basis-Energiekosten des Projektes. Daraus werden zum Beispiel die voraussichtliche Investitionshöhe, die Summe der zu erwartenden Einsparung und der Gesamtwert der Vergütung berechnet.
  2. Für den Bauleistungsanteil werden dabei zwei Szenarien verglichen:
    Szenario 1 nutzt Erfahrungswerte aus zahlreichen Projekten. Hier werden die Baukosten mit dem 1,5- bis 2,5- fachen der Basis-Energiekosten angesetzt.
    In einem zweiten Szenario werden die zu erwartenden Baukosten sehr gering angesetzt, zum Beispiel mit dem 0,9-fachen der Basis-Energiekosten. Auf der anderen Seiten werden für die Dienstleistungen wie die Feinanalyse und die Planung hohe Annahmen getroffen.
  3. Aus den Ergebnissen der beiden Szenarien wird die Einschätzung möglich, welches Vergabeverfahren zu wählen ist: Bauleistungsanteil voraussichtlich größer 50%: VOB, anderenfalls VOL.

Bild: © Fineas - Fotolia.com