Kompetenzzentrum Contracting für öffentliche Gebäude

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Raumtemperaturen festlegen

Thermometer
Die frühzeitige Festlegung der Raumtemperaturen liefert eindeutige Berechnungsgrundlagen und gibt Sicherheit im Verfahren. Bild: © Rubén Hidalgo - istockphoto

Bereits in der Ausschreibung legen Sie als Auftraggeber fest, welche Raumtemperaturen vom Contractor einzuhalten sind. Die Contracting-Bieter nutzen Ihre Werte als Grundlage für die Einsparberechnungen.

AMEV-Empfehlung

Als Richtwerte eignen sich die unten aufgelisteten Temperaturen der AMEV-Empfehlung "Hinweise für das Bedienen und Betreiben von heiztechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden (Heizbetrieb 2001)".

Die Empfehlung wurde vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) herausgegeben. Die Festlegungen beruhen auf Erfahrungen, die in verschiedenen Verwaltungen vorliegen und wurden mit dem Bundesgesundheitsamt abgestimmt. Die Temperaturen gelten für die Nutzungszeit der Gebäude und bei Heizbetrieb. Die vollständige Fassung kann im AMEV-Internetportal kostenlos herunter geladen werden.

Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5

Eine weitere Quelle für Raumtemperaturvorgaben ist die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 (Juni 2010). Die Mindest-Lufttemperatur in Arbeitsräumen bei sitzender Tätigkeit und leichter Arbeitsschwere ist hier mit 20°C benannt. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen sind 21 °C vorgegeben.

Abstimmung mit den Nutzern

Stimmen Sie die Temperaturen mit den Entscheidern auf der Nutzerseite ab. Fragen Sie nach, welche Raumtypen es gibt, falls Sie die aktuelle Nutzung nicht genau kennen. Die Raumtemperatur wird für viele Nutzer der einzige Berührungspunkt mit dem Contracting-Projekt sein. Zu niedrige Temperaturen, insbesondere in Bereichen mit längerer Aufenthaltsdauer, können zu einer geringen Akzeptanz des Projektes führen. Andererseits liegen in der korrekten Einregulierung der Raumtemperaturen oft hohe Einsparpotenziale.

Dokumentation

Dokumentieren Sie die Raumtypen und die festgelegten Temperaturen entweder in den Erhebungsbögen oder in einer separaten Liste in den Verfahrensunterlagen. Die festgelegten Temperaturen sind vertragsrelevant.

Nutzungsänderungen

Natürlich kann es vorkommen, dass sich die Nutzung während der Vertragslaufzeit verändert und Temperaturen nachträglich geändert werden müssen. Technisch ist die spätere Anhebung von Raumtemperaturen in der Regel möglich, wenn nicht zu viele Räume betroffen sind. Allerdings wird der Contractor für die Temperaturanhebung eine Nutzungsänderung geltend machen, das heißt, der Mehrverbrauch wird bei der Abrechnung der erreichten Energieeinsparung berücksichtigt und geht nicht zu Lasten des Contractors.

Gebäude mit hohen Anforderungen an Raumkonditionen

In Museen und anderen Gebäuden mit hohen Anforderungen an das Raumklima (z.B. Archive, Depots, Rechenzentren) sollten Sie die Raumkonditionen sehr genau festlegen. Neben den Raumtemperaturen sollten die Raumluftfeuchte sowie bei Bedarf die zulässigen Schwankungsbreiten und Änderungsgeschwindigkeiten vorgegeben werden. Auch die Beleuchtungsanforderungen sind hier von hoher Bedeutung.

Auf Anfrage stellt Ihnen die dena ein Beispiel für ein Pflichtenheft Raumkonditionen für Gebäude mit hohen Anforderungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an: Zur Contracting-Hotline.


Liste empfohlener Raumtemperaturen

In der folgenden Tabelle finden Sie die Raumtemperaturen gemäß AMEV-Empfehlung "Hinweise für das Bedienen und Betreiben von heiztechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden (Heizbetrieb 2001)", auszugsweise ergänzt mit Temperaturvorgaben aus der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5.

Sofern nicht anders angegeben, gelten die Temperaturen für die Nutzungszeit der Gebäude und bei Heizbetrieb.

Raumtemperaturen in öffentlichen Gebäude
Raum Empfehlung AMEV (kursiv in Klammern: auszugsweise Ergänzungen aus der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5)
Verwaltungsgebäude  
Büroräume  
- während der Nutzung 20°C
- bei Nutzungsbeginn 19°C
Flure und Treppenhäuser (1)  
- üblicherweise 12°C
- bei zeitweiligem Aufenthalt (8) 15°C
Toiletten (1) 15°C (ASR: 21°C)
Nebenräume (1) 15°C
Sitzungssäle  
- während der Nutzung 20°C
- bei Nutzungsbeginn 19°C
   
Schulen/ Hochschulen/ Universitäten  
Unterrichtsräume/Hörsäle  
- während der Nutzung 20°C
- bei Nutzungsbeginn (2) 17-19°C
Turnhallen (3) 17°C
Umkleideräume 22-24°C
Wasch- und Duschräume 22°C (ASR: 24°C)
Gymnastikräume (4) 17°C
medizinische Untersuchungsräume 24°C
Werkräume (z.B. Handwerken) 18°C
Werkstätten 17°C
Lehrküchen mit Unterricht (bei Nutzungsbeginn) 18°C
Lehrschwimmhallen 2°C über Wassertemp. jedoch höchstens 30°C
Aulen  
- während der Nutzung 20°C
- bei Nutzungsbeginn (2) 17-19°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Jugendheime, -tagesstätten  
Aufenthaltsräume  
- während der Nutzung 20°C
- bei Nutzungsbeginn 19°C
Schlafräume 15°C
Wasch- und Duschräume 22-24°C (ASR: 24°C)
Küchen bei Nutzungsbeginn 18°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Kinderheime, -tagesstätten  
Aufenthaltsräume 20°C
Ruhe- und Schlafräume  
- während der Nutzung 18°C
- bei Nutzungsbeginn 15°C
Wasch- und Duschräume 22-24°C (ASR: 24°C)
Küchen bei Nutzungsbeginn 18°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Säuglingsheime, -tagesstätten  
Aufenthaltsräume (z.B. Wickelräume) 21-22°C
Schlafräume 20-21°C
Küchen bei Nutzungsbeginn 18°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Altenheime, -tagesstätten, Pflegeheime  
Aufenthalts- und Wohnräume 22°C
Schlafräume 20°C
Flure und Treppenhäuser 15°C
Toilettenräume 18°C
Wasch- und Duschräume 24°C
Zentralküchen bei Nutzungsbeginn 18°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Büchereien  
Leseräume, Handbüchereien  
- während der Nutzung 20°C
- bei Nutzungsbeginn 19°C
Büchermagazin 15°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Feuerwachen/ Fuhrparks  
Fahrzeughallen 5 °C
Aufenthaltsräume 20°C (ASR: 21°C)
Ruheräume 20°C (ASR: 21°C)
Unterrichtsräume  
- während der Nutzung 20°C
- bei Nutzungsbeginn (2) 17-19°C
Wasch- und Duschräume 22°C (ASR: 24°C)
Werkstätten 17°C
Nebenräume 10°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Museen  
Ausstellungsräume (7) 18°C
Werkstätten 17°C
allgemeine Nebenräume (z.B. Abstellräume) 10°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Theater/ Stadthallen  
Zuschauerraum (bei Nutzungsbeginn) 20°C
Künstlergarderobe 22°C
Foyer 18°C
Wasch- und Duschräume 22-24°C (ASR: 24°C)
Werkstätten  
- bei überwiegend schwerer körperlicher Tätigkeit 12°C
- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 17°C
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 19-20°C
Probenräume 20°C
Nebenräume/Magazine 10°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Krankenhäuser  
Es gelten die Mindestsolltemperaturen der DIN 1946, Teil 4, Tabelle 2  
In Ergänzung sind folgende Temperaturen einzuhalten:  
Bettenzimmer, Tagesräume u. zugeordnete Flure 22°C
Treppenhäuser u. sonstige Flure 20°C
Aufenthalts-, Dienst- und Laborräume 20°C (ASR: 21°C)
Behandlungs- und Untersuchungsräume 24°C
Stationsbäder 24°C
Wasch- und Toilettenräume 22°C (ASR: 24°C, 21°C)
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Sportstätten, Sporthallen  
Hallen (4) 15°C
Umkleideräume 22°C
Wasch- und Duschräume 22°C
Gymnastikräume (4) 17°C
Aufsichtsräume/Erste-Hilfe-Räume 17°C (ASR: 21°C)
Flure und Treppenhäuser 12°C
Nebenräume (z.B. Geräteräume) 10°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Hallenbäder (allgemeiner Nutzung) (5)  
Schwimmhallen (über Wassertemperatur) 2°C
Umkleideräume 24°C
Wasch- und Duschräume 27°C
Toilettenräume 20°C (ASR: 21°C)
Eingangshallen/Flure 18°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude
   
Werkstätten/ Bauhöfe  
Arbeitsräume  
- bei überwiegend schwerer körperlicher Tätigkeit 12°C
- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 17°C
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 19-20°C
Umkleideräume 22°C
Wasch- und Duschräume 22°C (ASR: 24°C)
Aufenthaltsräume 20°C (ASR: 21°C)
Material- und Gerätelagerräume (6) 5°C
Fahrzeughallen, Garagen (9) 5°C
Flure und Treppenhäuser 10°C
sonstige Räume siehe Verwaltungsgebäude


Anmerkungen:

1 Die Beheizung dieser Räume ist erst erforderlich, wenn die jeweils vorgegebene Raumtemperatur unterschritten wird, da in der Regel durch den Wärmegewinn der beheizten Nachbarräume ausreichende Raumtemperaturen erreicht werden.
2 In Abhängigkeit von der Anzahl der Benutzer, bei geringer Belegung 19°C.
3 Bei außerschulischer Nutzung 15°C, in Sonderfällen wie z.B. für heilpädagogisches Turnen bis 20°C.
4 In Sonderfällen wie z.B. für heilpädagogisches Turnen bis 20°C.
5 Empfehlungen nach VDI 2089
6 Sofern das gelagerte Gut eine Beheizung erfordert.
7 Hiervon abweichende Temperaturen können aus konservatorischen Gründen erforderlich werden.
8 Sofern Sitzgelegenheiten für Wartende (z.B. Finanzamt, Arbeitsamt) vorgesehen werden.
9 Die angegebene Raumtemperatur gilt für Sondernutzung. Für die Unterstellung von Spezialfahrzeugen können auch höhere Temperaturen erforderlich sein. Garagen werden im Regelfall nicht beheizt.