Pflichtmaßnahmen im Energiespar-Contracting

- Moderner Gas-Brennwertkessel
Mit Energiespar-Contracting kann die technische Gebäudeausrüstung modernisiert werden. Dringende Erneuerungsmaßnahmen kann der Auftraggeber bereits in der Ausschreibung als Pflichtmaßnahme definieren. Der Vorteil ist dann, dass der Contractor die Pflichtmaßnahme in sein Energiespar-Garantieversprechen aufnimmt.
Typische Pflichtmaßnahmen sind zum Beispiel die Erneuerung eines alten Heizkessels, der Einbau einer Gebäudeleitttechnik oder die Nutzung regenerativer Energien.
Beachten Sie dabei folgendes:
- Pflichtmaßnahmen sollten in möglichst geringem Umfang vorgegeben werden, um den Bietern genügend Spielraum für ein innovatives Maßnahmenpaket zu geben.
- Bei der Festlegung von Pflichtmaßnahmen ist die Wirtschaftlichkeit immer im Blick zu behalten. Die Vorgabe unwirtschaftlicher Pflichtmaßnahmen kann ggf. die Wirtschaftlichkeit eines gesamten Projekts in Frage stellen.
- Ein Ausweg ist ein Baukostenzuschuss, der als einmalige Zahlung oder als Ratenzahlung erfolgen kann.
Der Contractor übernimmt die Instandhaltung für die modernisierten Anlagen bzw. Anlagenteile. Technische und wirtschaftliche Risiken können so ausgelagert werden. Dies ist besonders interessant, wenn Maßnahmen ein hohes anlagentechnisches Know-how erfordern, wie zum Beispiel eine Gebäudeleittechnik, oder bei denen innovative Technologien zum Einsatz kommen, zu denen es wenig Betriebserfahrung gibt (zum Beispiel Biomassekesselanlagen). Hier zeigt sich der Spezialisierungsvorteil der Contractoren, die solche Anlagen mit einem Garantieversprechen betreiben.
Umfang von Pflichtmaßnahmen
Um den Charakter des Energiespar-Contractings zu erhalten, sollten Pflichtmaßnahmen einen geringeren Umfang haben als die vom Contractor selbst gewählten Energiesparmaßnahmen.
Zur Abschätzung der voraussichtlichen Investitionen im Contracting dienen die Basisenergiekosten: Hier können Sie zunächst davon ausgehen, dass die Investitionen eines Contractors in die Energiesparmaßnahmen etwa so hoch sein werden wie die ein- bis 2,5-fache Höhe der Basisenergiekosten. Der Investitionsbedarf für Pflichtmaßnahmen sollte auch mit Baukostenzuschuss bevorzugt deutlich darunter liegen.
Ein allgemeine Regel lässt sich dabei allerdings nicht festlegen. Derzeit werden zunehmend Projekte entwickelt, bei denen durch bauliche Maßnahmen hohe Investitionen und Baukostenschüsse in ein Contracting eingebunden werden. Lesen Sie
hier mehr zum Thema Contracting und bauliche Sanierung.
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