Anlagenbetrieb und Störungsmanagement
Im Energiespar-Contracting verbleibt der tägliche Betrieb der technischen Anlagen im Gebäude bei Ihnen als Auftraggeber und damit auch die Feststellung von Störungen.
Zwar wird der Contractor insbesondere bei der Inbetriebnahme seine neuen Anlagen selbst gut überwachen, um Beeinträchtigungen für die Nutzer zu vermeiden, jedoch im laufenden Betrieb eher selten vor Ort sein. Die spätere, sogenannte energieoptimierende Betriebsführung wird im wesentlichen über die
Gebäudeleittechnik erfolgen.
Die Störungsbeseitigung, Wartung und Instandhaltung für die von ihm eingebrachten Anlagen sind jedoch Pflichtaufgaben des Contractors.
- Stimmen Sie das Vorgehen für den Betrieb und im Falle von Störungen gut ab.
- Schaffen Sie klare Abgrenzungen und eindeutige Zuständigkeiten - zum Beispiel mit einer Prozessbeschreibung für die Störungsmeldung.
Gerätebezeichnungen in der Gebäudeleittechnik können bereits so gestaltet werden, dass daraus hervor geht, ob eine Anlage zum Contracting gehört oder nicht. Sinnvoll kann auch eine Kennzeichnung in den Anlagenschemata vor Ort sein bzw. eine Beschilderung der Anlagen.
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