Verpflichtungsermächtigung im Energiespar-Contracting
Für die Zahlung der Contracting-Rate ab Beginn der Hauptleistungsphase wird in vielen Haushaltsordnungen, u.a. für Bundesliegenschaften, eine Verpflichtungsermächtigung (VE) gefordert.
Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn der bauliche Anteil überwiegt. Ggf. ist eine unterjährige Beantragung notwendig. Die VE sollte bereits mit der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung vorliegen.
Ob in Ihrem Bundesland eine Verpflichtungsermächtigung notwendig ist, finden Sie in unserer
Übersicht der Länderregelungen zum Haushaltsrecht.
Zum Zeitpunkt der Beantragung ist die Höhe der Contracting-Rate in der Regel noch nicht bekannt. Das Kompetenzzentrum Contracting unterstützt Sie mit Vergleichswerten aus umgesetzten Projekten. Sprechen Sie uns an:
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Erfahrungsgemäß kann das Einholen der Verpflichtungsermächtigung einige Monate dauern. Beziehen Sie daher so früh wie möglich das Haushaltsreferat mit ein!
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