Kompetenzzentrum Contracting für öffentliche Gebäude

Sie sind hier:
  1. Startseite ›
  2. Contracting Infos ›
  3. Länderregelungen Haushaltsrecht ›
  4. Sachsen

Contracting im Haushaltsrecht: Sachsen

Energiespar-Contracting: Bewertung und Genehmigung


Zulässigkeit und Einstufung von Energiespar-Contracting

  • Energiespar-Contracting ist grundsätzlich haushaltsrechtlich zulässig.
  • Es handelt sich nicht um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft, wenn der Contractor ausschließlich während der Laufzeit des Vertrages ausschließlich am Einsparbetrag beteiligt wird und der Auftraggeber keine weiteren Zahlungen leistet (§ 82  Abs. 5 SächsGemO)
  • Die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) werden nicht auf den Kreditrahmen der Kommune angerechnet (§ 82  Abs. 5 SächsGemO).

Anforderungen an die kommunalaufsichtliche Genehmigung

  • Energiespar-Contracting ist nicht genehmigungspflichtig (§ 87 Abs. 5 GemO).

Forfaitierung4

  • Bisher keine Angabe möglich, da noch keine ausreichenden praktischen Erfahrungen vorliegen.


Energieliefer-Contracting: Bewertung und Genehmigung


Es liegen bislang keine Erfahrungen mit Energieliefer-Contracting in Sachsen vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer vergleichbaren Definition wie beim Energiespar-Contracting eine vergleichbare rechtliche Beurteilung zugrundegelegt wird.


Ansprechpartner


Grundsatzfragen

  • Sächsisches Staatsministerium des Innern, Abteilung 2


Alle Angaben ohne Gewähr


1 = Die Kommune muss in der Lage sein, den mit der Aufnahme von Krediten verbundenen Schuldendienst bei Fälligkeit zu leisten, ohne damit die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben zu gefährden.

2 = Investive Ausgaben umfassen alle vermögenswirkssamen Ausgaben. Tätigt der Contractor so hohe Investitionen, dass diese den Aufwand der Dienstleistungen übersteigen, sind die gesamten Ausgaben im Rahmen des Energiespar-Contractings als investive Ausgaben zu veranschlagen.

3 = Konsumtive Ausgaben sind laufende Verbrauchs-, Aufwands-, und Betriebsausgaben. Überwiegen die Kosten der Dienstleistungen des Contractors die getätigten Investitionen, stellt seine Vergütung eine konsumtive Ausgabe dar.

4 = Bei der Forfaitierung verkauft der Contractor seine zukünftigen Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Bank, um eine günstigere Finanzierung zu erhalten. Mehr zum Thema Forfaitierung finden Sie hier.