Contracting im Haushaltsrecht: Hamburg
Energiespar-Contracting: Bewertung und Genehmigung
Zulässigkeit und Einstufung von Energiespar-Contracting
- Energiespar-Contracting ist grundsätzlich haushaltsrechtlich zulässig.
- Es handelt sich nicht um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft (Abschnitt 6.3.1. der
haushaltsrechtlichen Bund-Länder-Empfehlungen zu ÖPP (ÖPP i.d.R. kein kreditähnliches Rechtsgeschäft). - Entsprechend einer Forderung des Hamb. Rechnungshofes (Jahresbericht 2008, Tz. 348) werden die anteiligen Finanzierungskosten von PPP-Modellen auf die Kreditobergrenze mindernd angerechnet.
Anforderungen an die kommunalaufsichtliche Genehmigung
- Die kommunalaufsichtliche Genehmigung von Energiespar-Contracting entfällt wegen der Stadtstaatlichkeit Hamburgs. Die folgenden Angaben gelten hier sinngemäß für alle finanzwirksamen Maßnahmen.
- Es ist ein Anbieterwettbewerb im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchzuführen.
- Es ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber Eigenbesorgung zu erbringen (§ 7 Abs. 2 LHO).
- Die Erfordernis des Projekts für Aufgabenerfüllung der Kommune ist nachzuweisen.
- Die entstehenden Finanzierungsverpflichtungen sind nachzuweisen und darzustellen.
Unterschiede bei Anwendung des neuen kommunalen Rechnungswesens
- Die Doppik ist derzeit schon parallel im Aufbau, aber noch nicht das führende System. Die Zahlungen an den Contractor werden dann als Verbindlichkeit erfasst.
Forfaitierung4
- Die Forfaitierung zukünftiger Zahlungen im Energiespar-Contracting ist immer möglich.
Energieliefer-Contracting: Bewertung und Genehmigung
Zulässigkeit und Einstufung von Energieliefer-Contracting
- Energieliefer-Contracting ist grundsätzlich haushaltsrechtlich zulässig.
- Es handelt sich nicht um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft (Abschnitt 6.3.1. der
haushaltsrechtlichen Bund-Länder-Empfehlungen zu ÖPP (ÖPP i.d.R. kein kreditähnliches Rechtsgeschäft). Energieliefer-Contracting wird als Geschäft im Rahmen der laufenden Verwaltung eingestuft. - Entsprechend einer Forderung des Hamb. Rechnungshofes (Jahresbericht 2008, Tz. 348) werden die anteiligen Finanzierungskosten von PPP-Modellen auf die Kreditobergrenze mindernd angerechnet.
Anforderungen an die kommunalaufsichtliche Genehmigung
- Die kommunalaufsichtliche Genehmigung von Energiespar-Contracting entfällt wegen der Stadtstaatlichkeit Hamburgs. Die folgenden Angaben gelten hier sinngemäß für alle finanzwirksamen Maßnahmen.
- Es ist ein Anbieterwettbewerb im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchzuführen.
- Es ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber Eigenbesorgung zu erbringen (§ 7 Abs. 2 LHO).
- Die Erfordernis des Projekts für Aufgabenerfüllung der Kommune ist nachzuweisen.
- Die entstehenden Finanzierungsverpflichtungen sind nachzuweisen und darzustellen.
Veranschlagung im Haushalt
- In Hamburg gibt es bislang keine praktischen Anwendungsfälle. Grundsätzlich würde entsprechend den haushaltsrechtlichen Bund-Länder-Empfehlungen verfahren werden (S. 38) : "Die Zahlungen an das Energiedienstleistungsunternehmen sind deshalb Titeln der Gruppe 517 – Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume - zuzuordnen".
Unterschiede bei Anwendung des neuen kommunalen Rechnungswesens
- Bisher liegen noch keine Erfahrungen zur Erfassung von Energieliefer-Contracting in der Doppik vor.
Ansprechpartner
- Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Referat Energiewirtschaft
Alle Angaben ohne Gewähr
1 = Die Kommune muss in der Lage sein, den mit der Aufnahme von Krediten verbundenen Schuldendienst bei Fälligkeit zu leisten, ohne damit die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben zu gefährden.
2 = Investive Ausgaben umfassen alle vermögenswirkssamen Ausgaben. Tätigt der Contractor so hohe Investitionen, dass diese den Aufwand der Dienstleistungen übersteigen, sind die gesamten Ausgaben im Rahmen des Energiespar-Contractings als investive Ausgaben zu veranschlagen.
3 = Konsumtive Ausgaben sind laufende Verbrauchs-, Aufwands-, und Betriebsausgaben. Überwiegen die Kosten der Dienstleistungen des Contractors die getätigten Investitionen, stellt seine Vergütung eine konsumtive Ausgabe dar.
4 = Bei der Forfaitierung verkauft der Contractor seine zukünftigen Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Bank, um eine günstigere Finanzierung zu erhalten. Mehr zum Thema Forfaitierung finden Sie
hier.





