Kompetenzzentrum Contracting für öffentliche Gebäude

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Contracting im Haushaltsrecht: Bremen

Energiespar-Contracting: Bewertung und Genehmigung


Zulässigkeit und Einstufung von Energiespar-Contracting

  • Energiespar-Contracting ist grundsätzlich haushaltsrechtlich zulässig.
  • Energiespar-Contracting ist unter haushalterischen Gesichtspunkten als Zahlungsverpflichtung und somit nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft einzustufen.
  • Die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) werden nicht auf den Kreditrahmen des Landes angerechnet.

Anforderungen an die kommunalaufsichtliche Genehmigung

  • Angaben liegen voraussichtlich im Oktober 2010 vor.

Forfaitierung4

  • Die Forfaitierung ist immer möglich; die Beurteilung der Genehmigungspflicht und -fähigkeit kommunaler Forfaitierung erfolgt jedoch immer im konkreten Einzelfall (LHO).
  • Im Falle einer Forfaitierung ist das Einrederecht vertraglich abzusichern.


Energieliefer-Contracting: Bewertung und Genehmigung


Zulässigkeit und Einstufung von Energieliefer-Contracting

  • Energieliefer-Contracting ist grundsätzlich haushaltsrechtlich zulässig, kommt derzeit in Bremen aber nicht zur Anwendung.

Ansprechpartner


  • Immobilien Bremen AöR, Abteilung B1


Alle Angaben ohne Gewähr


1 = Die Kommune muss in der Lage sein, den mit der Aufnahme von Krediten verbundenen Schuldendienst bei Fälligkeit zu leisten, ohne damit die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben zu gefährden.

2 = Investive Ausgaben umfassen alle vermögenswirkssamen Ausgaben. Tätigt der Contractor so hohe Investitionen, dass diese den Aufwand der Dienstleistungen übersteigen, sind die gesamten Ausgaben im Rahmen des Energiespar-Contractings als investive Ausgaben zu veranschlagen.

3 = Konsumtive Ausgaben sind laufende Verbrauchs-, Aufwands-, und Betriebsausgaben. Überwiegen die Kosten der Dienstleistungen des Contractors die getätigten Investitionen, stellt seine Vergütung eine konsumtive Ausgabe dar.

4 = Bei der Forfaitierung verkauft der Contractor seine zukünftigen Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Bank, um eine günstigere Finanzierung zu erhalten. Mehr zum Thema Forfaitierung finden Sie hier.