Kompetenzzentrum Contracting für öffentliche Gebäude

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Contracting im Haushaltsrecht: Berlin

Energiespar-Contracting: Bewertung und Genehmigung


Zulässigkeit und Einstufung von Energiespar-Contracting

  • Energiespar-Contracting ist grundsätzlich haushaltsrechtlich zulässig.
  • Energiespar-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft, die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) werden nicht auf den Kreditrahmen angerechnet.

Anforderungen an die kommunalaufsichtliche Genehmigung

  • Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat seine grundsätzliche Zustimmung zur Durchführung von Energieeinspar-Contracting-Projekten erteilt.

Veranschlagung im Haushalt

  • Die im Rahmen des Energieeinspar-Contracting entstehenden Ausgaben werden im konsumtiven Teil erfasst.

Forfaitierung4

  • In der Regel ist Forfaitierung möglich, aber von der konkreten Vertragsgestaltung abhängig.


Energieliefer-Contracting: Bewertung und Genehmigung


Zulässigkeit und Einstufung von Energieliefer-Contracting

  • Energieliefer-Contracting ist grundsätzlich haushaltsrechtlich zulässig.
  • Energieliefer-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft, die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) werden nicht auf den Kreditrahmen des Landes angerechnet.

Anforderungen an die kommunalaufsichtliche Genehmigung

  • Energieliefer-Contracting ist nicht genehmigungspflichtig.
  • Es ist ein Anbieterwettbewerb im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchzuführen.
  • Es ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber Eigenbesorgung zu erbringen.

Veranschlagung im Haushalt

  • Die Zahlungen an den Contractor werden im konsumtiven Bereich des Haushalts erfasst.


Ansprechpartner



Alle Angaben ohne Gewähr


1 = Die Kommune muss in der Lage sein, den mit der Aufnahme von Krediten verbundenen Schuldendienst bei Fälligkeit zu leisten, ohne damit die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben zu gefährden.

2 = Investive Ausgaben umfassen alle vermögenswirkssamen Ausgaben. Tätigt der Contractor so hohe Investitionen, dass diese den Aufwand der Dienstleistungen übersteigen, sind die gesamten Ausgaben im Rahmen des Energiespar-Contractings als investive Ausgaben zu veranschlagen.

3 = Konsumtive Ausgaben sind laufende Verbrauchs-, Aufwands-, und Betriebsausgaben. Überwiegen die Kosten der Dienstleistungen des Contractors die getätigten Investitionen, stellt seine Vergütung eine konsumtive Ausgabe dar.

4 = Bei der Forfaitierung verkauft der Contractor seine zukünftigen Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Bank, um eine günstigere Finanzierung zu erhalten. Mehr zum Thema Forfaitierung finden Sie hier.