Contracting im Haushaltsrecht: Berlin
Energiespar-Contracting: Bewertung und Genehmigung
Zulässigkeit und Einstufung von Energiespar-Contracting
- Energiespar-Contracting ist grundsätzlich haushaltsrechtlich zulässig.
- Energiespar-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft, die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) werden nicht auf den Kreditrahmen angerechnet.
Anforderungen an die kommunalaufsichtliche Genehmigung
- Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat seine grundsätzliche Zustimmung zur Durchführung von Energieeinspar-Contracting-Projekten erteilt.
Veranschlagung im Haushalt
- Die im Rahmen des Energieeinspar-Contracting entstehenden Ausgaben werden im konsumtiven Teil erfasst.
Forfaitierung4
- In der Regel ist Forfaitierung möglich, aber von der konkreten Vertragsgestaltung abhängig.
Energieliefer-Contracting: Bewertung und Genehmigung
Zulässigkeit und Einstufung von Energieliefer-Contracting
- Energieliefer-Contracting ist grundsätzlich haushaltsrechtlich zulässig.
- Energieliefer-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft, die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) werden nicht auf den Kreditrahmen des Landes angerechnet.
Anforderungen an die kommunalaufsichtliche Genehmigung
- Energieliefer-Contracting ist nicht genehmigungspflichtig.
- Es ist ein Anbieterwettbewerb im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchzuführen.
- Es ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber Eigenbesorgung zu erbringen.
Veranschlagung im Haushalt
- Die Zahlungen an den Contractor werden im konsumtiven Bereich des Haushalts erfasst.
Ansprechpartner
- Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
- Referat III A
- Herr Kist
- Telefon: (030) 9025-2470
- E-mail:
klaus.kist(at)senguv.berlin.de
Alle Angaben ohne Gewähr
1 = Die Kommune muss in der Lage sein, den mit der Aufnahme von Krediten verbundenen Schuldendienst bei Fälligkeit zu leisten, ohne damit die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben zu gefährden.
2 = Investive Ausgaben umfassen alle vermögenswirkssamen Ausgaben. Tätigt der Contractor so hohe Investitionen, dass diese den Aufwand der Dienstleistungen übersteigen, sind die gesamten Ausgaben im Rahmen des Energiespar-Contractings als investive Ausgaben zu veranschlagen.
3 = Konsumtive Ausgaben sind laufende Verbrauchs-, Aufwands-, und Betriebsausgaben. Überwiegen die Kosten der Dienstleistungen des Contractors die getätigten Investitionen, stellt seine Vergütung eine konsumtive Ausgabe dar.
4 = Bei der Forfaitierung verkauft der Contractor seine zukünftigen Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Bank, um eine günstigere Finanzierung zu erhalten. Mehr zum Thema Forfaitierung finden Sie
hier.





