Häufig gestelle Fragen (FAQ)
Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Contracting in öffentlichen Gebäuden zusammengestellt.
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Die dena stellt Musterverträge und Ausschreibungsunterlagen für Energiespar- und Energieliefer-Contracting bereit. Die Unterlagen sind auf CD-Rom verfügbar und Bestandteil der dena-Leitfäden.
Die Leitfäden beschreiben detailliert die Vergabeverfahren und enthalten jeweils auch ein Excel-Tool zur Angebotsbewertung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Die Leitfäden wurden für die Anwendung von Contracting in den Liegenschaften des Bundes erstellt, finden aber auch über diesen Nutzerkreis hinaus breite Anwednung.
- Leitfaden Energiespar-Contracting (2099)
für das zweistufigen Verfahren (Grob- und Feinanalyse) - Leitfaden Energieliefer-Contracting (2187)
Weitere Informationen und einen Link zur Bestellung finden Sie in unserer
Literaturliste.
Den dena-Mustervertrag für das zweistufige Verfahren (Grob- und Feinanalyse) enthält der Leitfaden Energiespar-Contracting (2099).
Neben dem Mustervertrag enthält der Leitfaden ausführliche Verfahrenshinweise, Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen sowie ein Excel-Tool zur Angebotsbewertung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Weitere Informationen und einen Link zur Bestellung finden Sie in unserer
Literaturliste.
Einen Mustervertrag für das einstufigen Verfahren enthält der Contracting Leitfaden für öffentliche Liegenschaften des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Einen Download-Link finden Sie in unserer
Literaturliste.
Den dena-Mustervertrag enthält der Leitfaden Energieliefer-Contracting (2187).
Neben
dem Mustervertrag enthält der Leitfaden ausführliche Verfahrenshinweise, Vergabe-
und Ausschreibungsunterlagen sowie ein Excel-Tool zur Angebotsbewertung
und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Weitere Informationen und einen
Link zur Bestellung finden Sie in unserer
Literaturliste.
Beim Energieliefer-Contracting steht die Versorgungsaufgabe im Vordergrund. Energiesparmaßnahmen konzentrieren sich auf die Optimierung der Erzeugerseite. In der Regel wird der Energiebedarf auf der Verbraucherseite nicht reduziert. Energieliefer-Contracting ist in der Regel nicht mit einer Einspargarantie verbunden.
Die Einspargarantie ist das Hauptmerkmal beim Energiespar-Contracting. Für den Contractor besteht die wirtschaftliche Notwendigkeit, die versprochene Energieeinsparung auch zu erreichen, da seine Vergütung davon abhängt. Daher wird die Gebäudetechnik auch auf der Verbraucherseite umfassend optimiert.
Es gibt allerdings Mischformen. So kann z.B. ein Energieliefer-Contracting mit einer Garantieeinsparung vereinbart und/ oder mit einem Energiespar-Contracting kombiniert werden.
In der sogenannte Baseline (oder Energiekosten-Baseline) werden bei der Vorbereitung eines Energiespar-Contractings die Energieverbräuche und Energiekosten zusammengestellt.
Dazu wird ein Basisjahr festgelegt. Das ist meist das letzte Jahr, für das bereits die vollständigen Energierechnungen vorliegen. Manchmal wird die Baseline auch als Mittelwert aus den drei vorangegangenen Jahren gebildet, um Schwankungen im Energieverbrauch auszugleichen.
Wenn der Contractor in den Folgejahren den Einsparerfolg nachweist, wird der neue Energieverbrauch auf das Basisjahr zurückgerechnet. Damit erfolgt zum einen die Witterungsbereinigung. Darüber hinaus wird mit der Baseline die Preisbasis für die Energiekosten festgeschrieben. Änderungen bei den Energiepreisen wirken sich also nicht auf die Abrechnung aus.
Forfaitierung wird im Rahmen von Contracting-Projekten oft eingesetzt, um dem Contractor eine günstige Finanzierung der Maßnahmen zu ermöglichen.
Forfaitierung ist der regresslose Verkauf zukünftiger Forderungen eines Contractors an eine Bank.
Das heißt, der Contractor verkauft einen Teil seiner Forderungen zur Vergütung seiner Leistungen (Contracting-Rate des öffentlichen Auftraggebers) an die Bank. Diese erhält die Zusicherung von festen Zahlungsraten des öffentlichen Auftraggebers, unabhängig vom Einsparerfolg des Contractors.
Hier finden Sie
weitere Informationen zur Forfaitierung.
Energiespar-Contracting zielt im wesentlichen auf eine Energie(kosten)einsparung durch Modernisierung und Optimierung der Gebäudetechnik.
Ein privates Unternehmen (der sogenannte Contractor) plant, finanziert und realisiert Maßnahmen zur Energieverbrauchsreduzierung und Effizienzsteigerung.
Die Investitionen refinanzieren sich aus den eingesparten Energiekosten der kommenden Jahre. Der Auftraggeber profitiert, denn sie ist ab dem ersten Jahr an der Einsparung beteiligt.
Der private Partner trägt das technische und wirtschaftliche Risiko für die Maßnahmen: Er gibt über den gesamten Vertragszeitraum für etwa sieben bis zwölf Jahre eine Garantie für den Einsparerfolg – und damit die Effizienz der Maßnahmen. Neben der Umsetzung übernimmt der Contractor auch die Wartung und Instandhaltung der neu eingebauten Bauteile und Anlagen und das kontinuierliche Energiecontrolling für das Gebäude.
Energieliefer-Contracting soll eine sichere und energieeffiziente Energielieferung gewährleisten.
Der Contractor übernimmt die Planung, Finanzierung, Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Energielieferung (Strom und/ oder Wärme). Der Contractor liefert die Nutzenergie (z.B. Wärme, Strom, Kälte, Licht, Druckluft) an den Kunden gegen ein vertraglich vereinbartes Entgelt. Aus dem Entgelt werden die Investitionen refinanziert (für die neue Heizung, das Blockheizkraftwerk, die Kältemaschine).
Das Interesse des Contractors konzentriert sich also darauf, die Anlagen möglichst energieeffizient zu betreiben.
Energieliefer-Contracting umfasst im Unterschied zum Energiespar-Contracting auch die Beschaffung des Energieträgers. In der Regel ist Energieliefer-Contracting nicht mit einer Einspargarantie verbunden.
Contracting oder Energie-Contracting ist eine Energiedienstleistung. Es wird ein Vertrag zwischen dem Gebäudeeigentümer und einem spezialisierten Unternehmen geschlossen. In Ihrer Zielsetzung unterscheidet man bei den Verträgen zwei Hauptformen:
Energiespar-Contracting und Energieliefer-Contracting
Energie-Contracting eignet sich besonders für Öffentliche Verwaltungen (z.B. Stadtverwaltungen, Kommunen). Es werden langfristige Verträge über ca. 7-12 Jahre geschlossen. Daher sollte ein gewisse Struktursicherheit gegeben sein (Kein Verkauf oder Aufgabe der Liegenschaft in absehbarer Zeit.
Energiespar-Contracting eignet sich besonders gut für Gebäude mit jährlichen Energiekosten von mehr als 200.000 €.Es ist besonders für Nichtwohngebäude im Bestand geeignet, z.B. Schulen, Hochschulen, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Schwimmbäder, Museen.
Durch die gemeinsame Ausschreibung mehrere Gebäude in einem sogenannten Gebäudepool können jedoch auch Gebäude mit geringeren Energiekosten sinnvoll einbezogen werden.
In den Gebäude sollte ein wirtschaftlich nutzbares Einsparpotenziale erkennbar sein. Gebäude mit hohem Sanierungsbedarf der Technischen Anlagen können sich
genauso eignen wie Gebäude mit neuer Anlagentechnik, denn Einsparungen
können sich auch aus der Betriebsoptimierung ergeben.
Energieliefer-Contracting ist geeignet für Neu- und Bestandsgebäude, im Bestand insbesondere dann, wenn Sanierungsbedarf (z.B. für die Heizzentrale) besteht und keine Investitionsmittel zur Verfügung stehen.
Energieliefer-Contracting kann auch bei Liegenschaften angewendet werden, die organisatorisch oder wegen der geringen Größe nicht für Energiespar-Contracting geeignet ist. Interessant ist dieses Instrument zur Verbesserung der Energieeffizienz zum Beispiel bei der Wärmeerzeugung mit jährlichen Bezugskosten ab 20.000 €.
Energieliefer-Contracting ist gut geeignet für Nichtwohngebäude, kann sich auch für Wohngebäude ab ca. 12 Wohneinheiten eignen. Für weitere Informationen zum Energieliefer-Contracting für Wohngebäude können z.B. die lokalen Energieversorger angesprochen werden.
Nein. Auch Gebäude, deren Anlagentechnik auf den ersten Blick nicht veraltet wirkt, können sich sehr gut für Energiespar-Contracting eignen.
Zum einen kann auch neue Anlagentechnik im Betrieb ineffizient sein, zum Beispiel weil sie überdimensioniert ist. Dann lassen sich durch das spezielle Know-how des Contractors mit kleineren Umbauten und eine energieeoptimierende Betriebsführung oft hohe Einsparpotenziale erschließen.
Zum anderen bringt die technische Entwicklung immer wieder Innovationen und große Steigerungsmöglickeiten der Energieeffizienz mit sich. Aktuell werden in vielen Projekten zum Beispiel hocheffiziente Kältemaschinen, Lüftungsventilatoren und LED-Beleuchtung neu eingesetzt. Obwohl man es bei vorhandenen Anlagen nach wenigen Betriebjahren oft nicht ansieht, zeigt die Energie- und Kostenbilanz im Contracting oft, dass ein Austausch energetisch und wirtschaftlich bereits sinnvoll ist.
Für eine umfassende Optimierung des Gebäudebetriebes ist immer ein relevanter Aufwand erforderlich, für die Planung, die Projektentwicklung, die Baubegleitung, das Controlling und den Nachweis der Einsparungen.
Dies gilt für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen in Eigenregie in weitaus größerem Umfang als für eine Realisierung zusammen mit dem Contracting-Partner. Denn die technische Planung, die Bauüberwachung und später das Controlling werden vom Contractor übernommen und entlasten somit die zuständigen Stellen in den Kommunen.
Allgemein gilt: Je besser ein Projekt vorbereitet wird, desto weniger Aufwand entsteht später in der Umsetzung.
Die Energiesparmaßnahmen sollten sich bei Projekten in Eigenregie genauso wie im Contracting in erster Linie an der Wirtschaftlichkeit orientieren. Auch im Contracting sind Maßnahmen mit langen Amortisationszeiten möglich, bedingen jedoch entsprechend lange Vertragslaufzeiten oder einen Baukostenzuschuss.
Der Contractor ist besonders spezialisiert und übernimmt das wirtschaftliche und technische Risiko der Investition und des Anlagenbetriebes. Damit hat er einen starken wirtschaftlichen Anreiz für einen optimalen Anlagenbetrieb.
Beim Energiespar-Contracting garantiert der Contractor vertraglich eine Energieeinsparung, die in der Regel zu einer höheren Wirtschaftlichkeit führt. Dagegen erzielen Lösungen in Eigenregie oft deutlich geringere Energieeinsparungen.
Da der Contractor seine Leistungen langfristig aus dem optimalen Anlagenbetrieb refinanziert, ist sein Interesse an hoher technischer Qualität der Anlagen sehr groß. Dagegen besteht bei konventionell vergebenen Umbauaufträgen aus eigenen Haushaltsmitteln teilweise die Gefahr, dass auf billigere Technik zurückgegriffen wird, um Investitionsmittel zu sparen.
Energiepreisänderungen werden bei der Abrechnung eines Energiespar-Contracting herausgerechnet, in dem die neuen Verbräuche mit den spezifischen Preisen der Energiekosten-Baseline berechnet werden.
Der Contractor erhält über die Vertragslaufzeit einen festen Betrag zur Vergütung und Refinanzierung der Energiesparmaßnahmen.
Damit wird bei steigenden Energiepreisen der Anteil der verbleibenden Einsparung für den Auftraggeber größer.
Energiespar-Contracting wird in den meisten Bundesländern als kreditähnliches Geschäft eingestuft. Dennoch steigt die Kreditlast der Kommune nicht, denn die Contracting-Rate wird aus den vermiedenen Energiekosten finanziert. Zusätzlich wird der Vermögenshaushalt in den Folgejahren entlastet, weil neue Anlagen (zum Beispiel Heizungs- oder Regelungstechnik) über den Contracting-Vertrag eingebaut und in das Eigentum der Kommune übergehen.
Die Leistungen eines Contractors beschränken sich im Energie-Contracting auf die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen und/ oder die Lieferung von Medien. Die komplette Gebäudebewirtschaftung ist in der Regel nicht Vertragsgegenstand. Das Energie-Contracting ergänzt den laufenden Betrieb und übernimmt Aufgaben, die bisher mangels Kapazitäten zurückgestellt werden mussten.
Mit Personaleinsparungen ist daher nicht zu rechnen. Beim Energieliefer-Contracting kann das bisherige Personal in den neuen Betrieb übernommen werden, dies hängt im Einzelfall von den vertraglichen Regelungen ab.
Bei Fragen zum Contracting stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Mehr Informationen zur Contracting-Hotline finden Sie hier.
Den passenden Anbieter für Leistungen rund um Contracting finden Sie in der Anbieterdatenbank der dena im Portal
www.energieeffiziente-kommune.de/anbieterdb.
Broschüren und Leitfäden zum Contracting finden Sie hier.Verwendung aller Inhalte – auch auszugsweise – nur unter Nennung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) als Quelle.
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