03.05.2011: Vorbildfunktion von Bund, Ländern und Kommunen wird noch wichtiger
Ab 2012 muss die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion erfüllen und im Falle der grundlegenden Renovierung ihrer Gebäude mindestens 15 Prozent der Wärmeenergie durch erneuerbare Energien decken. Dazu verpflichten die Änderungen im Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG), die seit Anfang Mai 2011 wirksam sind.
Grund für die Änderung des EEWärmeG ist das neue Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE), welches die EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) umsetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesumweltministerium.





